Beantragung von Dreifachanrechnung (Allgemeines)
Hallo DD,
bringt eine Mehrfachanrechnung, hier ein Dreifachanrechnung, der behinderten Person einen direkten Vorteil?
Eine Mehrfachanrechnung ist für die Erlangung eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes ein Anreiz für den Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber profitiert dadurch, wenn er die Mindestbeschäftigungsquote nicht erfüllt, dass ein behinderter Beschäftigter wie zwei oder drei behinderte Beschäftigte gezählt werden. Der Arbeitgeber kann damit die 5 % Quote für keine Ausgleichabgabe leichter erreichen oder bei Nichterfüllung der 5 % Quote kann die Reduzierung der Höhe der zu leistenden Ausgleichsabgabe direkt erreicht werden.
Vorrangig hat der Arbeitgeber einen Vorteil aus der Beantragung einer Mehrfachanrechnung bei der Agentur für Arbeit. Es ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme.
Die SBV und der BR/PR/.. werden aber mit der Erreichung der Beschäftigungsquote um die Informationserlangung und Erörterung, wenn sie mit einer vorläufigen Entscheidung des Arbeitgebers in einem Einstellungsverfahren nicht einverstanden sind, nach § 164 Abs. 1 Satz 7-9 SGB IX gebracht. Eine Anhörung des schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbers und die Unterrichtung über die endgültige Entscheidung durch den Arbeitgeber entfällt ebenfalls.
Ist es Sinnvoll die wenigen Eingriffsmöglichkeiten der SBV zu Gunsten (schwer-)behinderter Bewerber wegen der geringen Einsparmöglichkeit der Ausgleichabgabe aufzugeben?
Die SBV kann eine Mehrfachanrechnung gegenüber der Agentur für Arbeit anregen und die Agentur für Arbeit hat dann dieses als ein „Antrag von Amtswegen“ zu bearbeiten. Vorrangig sind aber der Arbeitgeber oder die (schwer-)behinderte Person antragsberechtigt.
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Gruß
Wolfgang