Einkommensverlust durch SBV - Tätigkeit (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Friday, 30.08.2019, 23:09 (vor 2609 Tagen)

Hallo und guten Abend zusammen...

Auf einem Seminar habe ich einen Kollegen kennengelernt, welcher Einkommenseinbuße in nicht unerheblichen Maße durch seine Tätigkeit als SBV zu verkraften hat und ich bitte um eure Einschätzung.

Der Kollege, selbst schwerbehindert, ist im Fahrdienst eines Verkehrsunternehmens beschäftigt. Durch gesundheitliche Einschränkungen, welche von Fachärzten diagnostiziert und dem Betriebsarzt bestätigt wurde, darf er seit Jahren erst in der Zeit von 15:00 - 02:00 Uhr seinen Dienst als Busfahrer durchführen, weil er am Vormittag auf die unmittelbare Verfügbarkeit einer Toilette angewiesen ist. Durch diese Dienstzeit erwirtschaftet er diverse Zeit und Nachtzuschläge.

Vor 1 Jahr wurde der Kollege als Vertrauensperson gewählt und nimmt seitdem an zahlreichen Sitzungen des BR und den Ausschüssen teil. Diese Tage, wie auch die Wochen in dem der Kollege auf SBV Seminare war, wurden immer als normale Tages-Arbeitszeit, ohne Zuschläge bezahlt. Dadurch hat der Kollege im Durchschnitt bis zu 200€ weniger Einkommen im Monat. Ich selbst habe argumentiert, dass dies nicht korrekt ist, sondern das der Kollege bei jeder Sitzung, bei jedem Tag auf Seminar oder anderen Terminen, so bezahlt werden muss, als hätte er seinen Dienst um 15 Uhr begonnen, das heißt mit allen Zuschlägen.

Wie seht ihr das...?

Vielen Dank

Einkommensverlust durch SBV - Tätigkeit

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.09.2019, 11:55 (vor 2606 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

sog. "unständige" Lohnbestandteile sind zu vergüten, wenn sie bei normaler Arbeit angefallen wären. Wenn also der Kollege nur deswegen keinen Nachtdienst macht, weil er an Sitzungen teilnehmen muß, sind ihm trotzdem die entsprechenden Zeitzuschläge zu vergüten. Das ist das sog. "Lohnausfallprinzip" des § 179 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und in der Kommentierung völlig unumstritten.
Das BAG hat das zu Nachtzuschlägen am 18.05.2016, 7 AZR 401/14
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2016-5-18&nr=18844&pos=4&anz=7
entschieden.

Allerdings werden dann die nach dem Lohnausfallprinzip gezahlten Nachtzuschläge Steuer- und SV-pflichtig.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einkommensverlust durch SBV - Tätigkeit

Nobi69, Potsdam, Monday, 02.09.2019, 12:00 (vor 2606 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für die Rückmeldung....@albarracin

Wie sieht es mit der Zeit aus, an denen man an Seminaren teilnimmt..?

Einkommensverlust durch SBV - Tätigkeit

WoBi, Monday, 02.09.2019, 19:13 (vor 2606 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

auch diese Nachfrage ergibt sich aus § 179 Abs. 4 SGB IX:
"(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Seminare sind für die Ausübung des Ehrenamtes erforderlich und werden durch die SBV beschlossen. Die Zeit ist wie normale Arbeitszeit zu vergüten.
Weiteres kann in einen sicher vorhandenen Kommentar nachgeschlagen werden.

--
Gruß
Wolfgang

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