Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Monday, 02.09.2019, 08:58 (vor 2607 Tagen)

Guten Morgen,

bei uns wurde die Fachbereichsleitung europaweit öffentlich (öffentlicher Dienst Bayern) extern ausgeschrieben.
Sie soll weiterhin durch ein externes Unternehmen gestellt werden.

Da in dem Bereich auch schwerbehinderte Mitarbeiter arbeiten habe ich die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Der Personalrat hat sie bekommen, gibt sie mir aber nicht weiter. Die Geschäftsleitung weigert sich mit folgenden Verweis mir als SBV diese Unterlagen zugänglich zu machen.

Folgender Wortlaut wurde mir per Email mitgeteilt:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen die Unterlagen leider nicht zukommen lassen.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden zur Information bereits vor einiger Zeit an den Personalrat gegeben.

Die Schwerbehindertenvertretung hat jedoch kein eigenes Informationsrecht bzw. kein Einsichtnahmerecht in die Ausschreibungsunterlagen.

Ich denke diese Rechtsauffassung ist falsch da die SBV die gleichen Informationsrechte wie der Personalrat hat. Bitte um Meinungen wie in diesem Fall vorgegangen werden kann.

Beste Grüße

Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich

WoBi, Monday, 02.09.2019, 12:40 (vor 2606 Tagen) @ lunos1961

Hallo lunos1961,

es soll eine Arbeitsplatz besetzt werden.
Wurde den der freie / freiwerdende Arbeitsplatz vor Stellenausschreibung nach § 165 SGB IX i.V.m. § 164 Abs. 1 SGB IX hinsichtlich bereits Beschäftigter schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen geprüft.
Wurde die SBV nach § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX zu den besetzenden Arbeitsplatz nach § 178 Abs. 2 SGB IX angehört?
Wenn nicht, dann das Verfahren zur Nachholung aussetzen.

--
Gruß
Wolfgang

Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich

lunos1961, Fürth, Monday, 02.09.2019, 13:22 (vor 2606 Tagen) @ WoBi

Hallo,
die Leitung einer Fachabteilung/ Fachbereich soll weiterhin von einer externen privaten Firma im Rahmen eines Management-Vertrages wahrgenommen werden.

Die Geschäftsleitung möchte diese Leitungsfunktion nicht mit eigenen internen Mitarbeitern besetzen. Somit wurde diese Position auch nicht intern ausgeschrieben.

Deshalb erfolgte eine öffentliche Europaweite Ausschreibung. Dem PR wurde sie zur Kenntnis gegeben. Der PR weigert sich jedoch die Informationen aus der öffentlichen Stellenausschreibung an die SBV zu geben.

Da in diesem Fachbereich auch schwerbehinderte Mitarbeiter arbeiten, wollte die SBV auch Einblick in die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen. Diese wurde verweigert mit dem Hinweis das die SBV dafür keine eigenen Informationsrechte hat.

folgender Wortlaut im Antwortschreiben der Geschäftsleitung:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen die Unterlagen leider nicht zukommen lassen.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden zur Information bereits vor einiger Zeit an den Personalrat gegeben.

Die Schwerbehindertenvertretung hat jedoch kein eigenes Informationsrecht bzw. kein Einsichtnahmerecht in die Ausschreibungsunterlagen.

Wie verhält sich das rechtlich? Wie soll die SBV ihre Aufgaben wahrnehmen wenn schon die Information zu einer öffentlichen Ausschreibung verweigert wird?

Beste Grüße

Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich

wurzelkasper, Monday, 02.09.2019, 15:27 (vor 2606 Tagen) @ WoBi

Ich würde mich den Ausführungen von WoBi anschließen wenn die Stelle im öffentlichen Dienst bei der Bayrischen Behörde selbst besetzt werden solle.

So wie ich das Eingangsposting verstehe hat die Behörde einen Vertrag mit einer weiteren (Behörden externe) Firma bei welcher die Stelle besetzt werden sollte.

Und dann stelle ich mir die Frage auf welcher Basis die SBV oder der PR bei der Besetzung der Stelle beteiligt werden.
Dazu sollen wir aber wissen ob das meine Lesart des Postings korrekt ist, und falls ja in welchem Verhältnis die externe Firma zur Behörde selbst steht. Also z. B. ein Kommunaler Eigenbetrieb ist, .....

Dann können wir uns im Anschluss überlegen ob es eine rechtliche Basis gibt welche den PR berechtigt und die SBV nicht. Und ob die SBV bei der Auslagerung an die externe Firma zu beteiligen gewesen wäre.

Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich

lunos1961, Fürth, Tuesday, 03.09.2019, 08:43 (vor 2606 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo,

die Leitungsstelle wird mit Management-Vertrag durch eine Private Firma (in unserem öffentlichen Unternehmen) besetzt. Deshalb die Europaweite Ausschreibung.

Wenn eine neue Leitung kommt dann hat das ja auch immer Auswirkungen auf die dort arbeitenden schwerbehinderten Mitarbeiter.

Deshalb die Frage hat die SBV in dieser Angelegenheit Informationsrechte im Bezug auf die Unterlagen der öffentlichen Ausschreibung oder nicht.
Der AG hat diese dem PR ausgehändigt weigert sich aber gleiches der SBV zur Verfügung zu stellen mit dem Verweis das die SBV kein eigenes Informationsrecht hat.

Gruß Norbert

Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich

wurzelkasper, Tuesday, 03.09.2019, 14:36 (vor 2605 Tagen) @ lunos1961

Danke für die weiteren Angaben.
Ich bin nicht im öffentlichen Dienst in Bayern tätig aber:

Wenn die Ausschreibung von der externen Firma erfolgt sehe ich für die Ausschreibungsunterlagen vermutlich keine Beteiligung der SBV. Weil das ja eine betriebsfremde Firma ist in Bezug auf die Behörde.

Allerdings gilt dann natürlich immer noch § 178 SGB IX, wobei ich das nicht soweit dehnbar halte das daraus ein Anspruch auf Ausschreibungen einer externen Firma möglich sind.
Wenn dann aber die externe Management Führungskraft tätig ist und in die Behörde reinwirkt sehe ich da schon Beteiligungsrechte der SBV. Aber da bin ich auf andere Antworten gespannt.

Informationsrecht bei europaweiten externen Ausschreibungen der fachbereich

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 16:48 (vor 2585 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

hat diese Fachbereichsleitung Personalvollmacht, ist also zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern berechtigt?

Wenn ja, seit ihr vermutlich beide raus, PR und SBV, denn dann wäre das was für die Stufenvertretung.

Wenn nein, seit ihr beide natürlich drin, die SBV über die Informationsrechte des SGB 9. Ob da jemand nicht intern besetzen will oder nicht interessiert das SGB 9 rein gar nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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