Termine für Berwerbungsverfahren (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Monday, 02.09.2019, 17:03 (vor 2606 Tagen)

Hallo zusammen ,
Als SBV bin ich 13 Stunden freigestellt.Da ich aus dem Kita Bereich komme sind Donnerstag und Freitag immer meine festen Kita Tage.Darauf haben wir uns mal geeignet weil es in der Kita immer schwer zu planen war, wann man mich einsetzen konnte.
Neuerdings legt unsere Personalchefin Termine für Auswahlgespräche im Berwerbungsverfahren immer auf den Donnerstag oder Freitag.Jetzt könnte man ja meinen, nicht schlimm geht nimmt der Stellvertreter daran Teil.Die ist allerdings durch die Teilzeitbeschäftigung Freitags ebenfalls nicht da.
Auf Nachfrage ob nicht andere Termine möglich sind ,kommt nur: Man müsse der SBV nur die Gelegenheit geben daran teilzunehmen.Wie wir das organisieren wäre unser Problem.
Ist das wirklich so?
Viele Grüße
Karin

Termine für Berwerbungsverfahren

WoBi, Monday, 02.09.2019, 19:05 (vor 2606 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin73,

"Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen Bewerbungsgesprächen, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch/gleichgestellt behinderter Mensch innerhalb der Bewerbungsfrist bewirbt. Dies steht in der Regel erst nach Ablauf der Ausschreibungsfrist fest, da diese bis zum letzten Tag ausgenutzt werden kann. Die genaue Art und Weise zur Sicherstellung der Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an sämtlichen Bewerbungsgesprächen bei Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellt behinderten Menschen bleibt der Arbeitgeberin überlassen. Dieser Verpflichtung kann sich die Arbeitgeberin nicht dadurch entziehen, dass sie Vorstellungsgespräche "vorzieht", ohne dass hieran die Schwerbehindertenvertretung teilnimmt. Damit nimmt sie der Schwerbehindertenvertretung die Vergleichsmöglichkeiten, die erforderlich sind, damit die Schwerbehindertenvertretung ihren Auftrag erfüllen kann, für Chancengerechtigkeit der schwerbehinderten Bewerber zu sorgen."
LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15– 1. Leitsatz

Es ist immer wieder interessant zu erleben, wie der Arbeitgeber im 1. Schritt die Arbeitsweise der SBV durch Zeitvorgaben einschränkt und dann als 2. Schritt sich die akzeptierte Zeitbeschränkungen im Rahmen ihrer eigenen Zeitdisposition die Rechte der SBV aushebelt. Die SBV ist im erforderlichen Umfang für die ehrenamtlichen Tätigkeit freizustellen.

Hinweis zu der Stellvertretung:
Wenn die Vertrauensperson der "normalen" Arbeit nachgeht liegt keine Verhinderung vor.

--
Gruß
Wolfgang

Termine für Berwerbungsverfahren

Hotte, Stuttgart, Monday, 02.09.2019, 21:12 (vor 2606 Tagen) @ Karin73

Hallo zusammen ,
Als SBV bin ich 13 Stunden freigestellt.Da ich aus dem Kita Bereich komme sind Donnerstag und Freitag immer meine festen Kita Tage.Darauf haben wir uns mal geeignet weil es in der Kita immer schwer zu planen war, wann man mich einsetzen konnte.
Neuerdings legt unsere Personalchefin Termine für Auswahlgespräche im Berwerbungsverfahren immer auf den Donnerstag oder Freitag.Jetzt könnte man ja meinen, nicht schlimm geht nimmt der Stellvertreter daran Teil.Die ist allerdings durch die Teilzeitbeschäftigung Freitags ebenfalls nicht da.
Auf Nachfrage ob nicht andere Termine möglich sind ,kommt nur: Man müsse der SBV nur die Gelegenheit geben daran teilzunehmen.Wie wir das organisieren wäre unser Problem.
Ist das wirklich so?
Viele Grüße
Karin

Hey,
beim nächsten Termin, der auf den Donnerstag oder Freitag gelegt wird, teilst du einfach deiner Personachefin mit, das du selbtsverständlich teilnehmen wirst. Der Kita teilszt du mit, das du wegen SBV Tätigkeit für den Tag nicht zur Verfügung stehst. Ich denke, wenn du das zwei oder dreimal durchziehst dürfte sich das Problem erledigt haben.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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