Haftung als SBV bei Datenschutzverstößen (Allgemeines)

soundso..., Friday, 06.09.2019, 14:48 (vor 2602 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns hat der Betriebsrat eine schöne Vereinbarung mit dem AG getroffen: Falls es zu unabsichtlichen/fahrlässigen Datenschutzverstößen und entsprechenden Folgen käme, würde niemand vom BR persönlich haften (außer natürlich bei strafrechtlich relevanten Verstößen), der AG übernähme die Haftung.
Als SBV scheint die Lage aber ganz anders zu sein, ich habe hierzu folgenden Beitrag im Netz (BIH-Forum) gefunden:
"Nach § 96 Abs. 3 S. 1 SGB IX besitzt die Vertrauensperson die gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebsrates (BR). Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Haftung für Auskünfte, welche die SBV im Rahmen ihrer Mandatsausübung gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, im Rahmen der Beratung nach § 95 Abs. 1 S. 3 SGB IX sowie gegenüber dem Arbeitgeber erteilt, die gleichen Maßstäbe wie für ein BR – Mitglied gelten.
BR – Mitglieder haften für Auskünfte, die sie in den von Ihnen abgehaltenen Sprechstunden erteilen, nur bei unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB. Somit haftet die SBV nach dem gleichen Maßstab, jedoch nicht als Kollektivorgan, sondern als natürliche Person. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet aus, da die SBV nicht als dessen Erfüllungsgehilfen (fehlende Weisungsgebundenheit, § 96 Abs. 1 SGB IX) im Rahmen des Arbeitsverhältnisses tätig wird, sondern in eigener Verantwortung als Funktionsträger handelt (vgl. Fitting, S. 775 f., 2014).
Dies bedeutet, dass eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht kommt. Bei falscher Auskunftserteilung kommt aber allenfalls ein Vermögensschaden in Betracht (§ 826 BGB, bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung).“

Hat jemand Erfahrungen hierzu?
Freue mich über Rückmeldungen!

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