neuer stellv. ist zu 90% blind (Allgemeines)

Alex081073, Oberfranken, Sunday, 08.09.2019, 13:25 (vor 2600 Tagen)

Hallo,
ich habe nichts weiter im Netz gefunden, deswegen hier mal eine frage.
Mein neu gewählter stellverterter ist zu 90% blind. Er arbeitet als Masseur und kann so seine Arbeit geade so nachgehen. Seit kurzen bekommet er sogar Blindengeld.
Mit einem Lesegerät kann er selbstständig seine Patienten aufrufen und diese in seiner eigenen Kabine behandeln. Solang nichts im weg steht, kennt er alle Wege und ist demensprechend selbstständig.
Ich wollte schon mal von der Klinikleitung ein Arbeitshandy für den Kollegen haben (I-Phone mit Sprachsoftware AI-Seeing), das er damit schriftstücke ab fotografiert und es sich über Kopfhörer vorlesen lassen kann. Dies wurde abgelehnt bzw. an Bedingungen geknüpft (soll sein eigenes Handy benutzen) die nicht machbar waren wegen Datenschutz und anderen rechtlichen Dinge. Hier wird demnächst das Inklusionsamt mit ins Boot geholt, das er so ein Arbeitshandy nur für die Arbeit bekommt!
Daher meine Frage: Wie sieht es aus mit der SBV-Arbeit?
Kein Lesegerät vorhanden, kein Pc mit Sprachsteuerung und natürlich kein Diensthandy das mit spezieller Software Dokumente abspeichert und vorliest.
Muss nicht der Arbeitgeber diese Dinge für den stellverterter zur verfügung stellen?
Momentan kann er mich nur bei Urlaub, Fortbildung und Krankheit bei der BR-Sitzung und ASA verterten.
Denn der Arbeitgeber fordert sogar ein Tätikeitsbericht ein, was dieser macht wenn ich nicht da bin. Somit ist ja klar -wenn er nichts macht bekommt er keine Mittel.
Würde mich über einen Hinweis, Urteil oder Kommentar zu dieser Problematik freuen.
Danke.

neuer stellv. ist zu 90% blind

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.09.2019, 08:50 (vor 2599 Tagen) @ Alex081073

Moin Moin Alexander,

ich würde die Situation mit dem technischen Berater des Integrationsamts besprechen und dann eine Begehung initiieren mit Inklusionsbeauftragter, Personalmanagement, Betriebsrat, Arbeitssicherheit zwecks Klärung der Arbeitsplatzausstattung für den Kollegen. Der Arbeitgeber hat diese Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 179, 8 SGB IX). Und wenn das Integrationsamt mitteilt, was hier erforderlich ist, kann er sich nur schwer sperren und man kann auch Klagewege etc. gehen.
Sollte Deine Rehaklinik zu einem größeren Verbund gehören, kannst Du auch ggf. eine höhere Stufenvertretung mit einschalten, damit der Konzern überlegen kann, was er hier mit einer Klage gewinnen oder an Ruf verlieren kann.

Nebenbei würde ich bis zu einer Klärung immer in den "Nachweis" schreiben: Tätigkeit wegen fehlender Arbeitsmittel nicht möglich.

Liebe Grüße

Hendrik

neuer stellv. ist zu 90% blind

Alex081073, Oberfranken, Tuesday, 10.09.2019, 11:27 (vor 2598 Tagen) @ Hendrik1

Nebenbei würde ich bis zu einer Klärung immer in den "Nachweis" schreiben: Tätigkeit wegen fehlender Arbeitsmittel nicht möglich.

Danke für den Hinweis, dieses werde ich mir merken.
Inklusionsamt und Fachdienst sind erstmal per Mail informiert. Nun mal einen gemeinsamen Termin finden:-(

Danke erstmal.

neuer stellv. ist zu 90% blind

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 11.09.2019, 09:48 (vor 2597 Tagen) @ Alex081073

Moin Moin Alex,

alternativ kann Dein Stellvertreter, solange ihm keine Hilfsmittel genehmigt werden, bei Tätigkeiten, die er nicht ausüben kann, aber als Verhinderungsvertretung ausüben muss, beim Arbeitgeber eine Assistenzkraft einfordern .... da der Arbeitgeber die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ja nicht behindern darf .....

Das dürfte für den Arbeitgeber mit Kosten und Mühen verbunden sein, was diesen vielleicht bewegen kann, sich doch um seine gesetzliche Pflicht zur Arbeitsplatzausstattung zu kümmern.

Liebe Grüße

Hendrik

neuer stellv. ist zu 90% blind

Alex081073, Oberfranken, Wednesday, 11.09.2019, 20:33 (vor 2597 Tagen) @ Hendrik1

... beim Arbeitgeber eine Assistenzkraft einfordern .... da der Arbeitgeber die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ja nicht behindern darf .....

Vielen Dank Hendrik1 für die Anmerkung zur Assistenzkraft, das gefällt bestimmt den Arbeitgeber sehr;-)

neuer stellv. ist zu 90% blind

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 15.09.2019, 18:25 (vor 2593 Tagen) @ Alex081073

Moin Moin Alex,

als erstes sollte man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man sich hierzu eine Rechtsauskunft einholt zu Lasten des Arbeitgebers, da der die kosten der Arbeit der SBV zu tragen hat, analog zur Betriebsratsarbeit. Dieses würde ich auch als Tagesordnungspunkt in der nächsten Betriebsratssitzung anmelden, damit diese das Anluegen mit unterstützen können.

Der Rechtsbeistand kann dann auch vor einem prozess den arbeitgeber anschreiben und diesen auf seine gesetzlichen Verpflichtungen aufmerksam machen.

Liebe Grüße

Hendrik

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