Datenschutz im Bewerbungsverfahren (Allgemeines)

Bertram_B, Thursday, 12.09.2019, 08:03 (vor 2596 Tagen)

Guten Morgen,
als Vertrauensperson soll mir im Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern aus Datenschutzgründen alle Informationen vorenthalten werden. Ich sollen mir keine Bewerberdaten weder von schwerbehinderten noch den anderen Bewerbern übersendet bzw. überlassen werden. Aus Persönlichkeitsschutzgründen der Bewerber. Dies soll nicht den Personalrat treffen.
Mein Arbeitgeber sieht hier den Schutz der persönlichen Daten der Bewerber höher an, als mein Recht nach § 178.
Wie seht Ihr das und wie kann ich mich am Besten dagegen wehren?
Vielen Dank fürs Mitdenken.

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

sbv-nl-west, NRW, Thursday, 12.09.2019, 09:29 (vor 2596 Tagen) @ Bertram_B

Hallo Bertram_B,

Siehe Suchfunktion "E" wie Einstellung.

Stichwörter sind hier:

  • Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen
  • Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen sofern für die Stelle eine Bewerbung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen vorliegt.

Natürlich kann man im Zuge des §178 SGB IX, den § 238 Abs. 2 SGB IX heranziehen. Es können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die beste Lösung wäre aber, wenn dein BR die Verweigerung der Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG auspricht, weil die SBV zuvor nicht beteiligt wurde. Der AG müsste sich die Verweigerung des BR vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Hotte, Stuttgart, Thursday, 12.09.2019, 11:33 (vor 2596 Tagen) @ Bertram_B

Guten Morgen,
als Vertrauensperson soll mir im Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern aus Datenschutzgründen alle Informationen vorenthalten werden. Ich sollen mir keine Bewerberdaten weder von schwerbehinderten noch den anderen Bewerbern übersendet bzw. überlassen werden. Aus Persönlichkeitsschutzgründen der Bewerber. Dies soll nicht den Personalrat treffen.
Mein Arbeitgeber sieht hier den Schutz der persönlichen Daten der Bewerber höher an, als mein Recht nach § 178.
Wie seht Ihr das und wie kann ich mich am Besten dagegen wehren?
Vielen Dank fürs Mitdenken.

Hey
ein sehr intereressanter Versuch von deinem AG dich kalt zu stellen. PR deutet daraufhin, das es sich um ÖD handelt?
Für dich gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Gleich den Holzhammer raus holen
oder
2. es erstmal im Guten zu versuchen.

Sollte der AG dich schon mehrmals in deinr Arbeit behindert haben, solltest du dich für 1. entscheiden.
a) Anzeige wegen Mandatsbehinderung
b) Intergrationsamt informieren und um Unterstützung bitten
c) PR Vorsitz bitten dem AG mitzuteilen, das es ab sofort bei Personalentscheidungen (Versetzung, Beförderung, Einstellungen) bei denen sb Mitarbeiter beteiligt sind, es keine Zustimmung mehr geben wird

Falls du es erst nochmal mit einem Gespräch versuchen willst, kannst du innerhalb des Gespräches ja auf die Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen, hinweisen. Freundlich, aber bestimmt ihn wissen lassen, das du diese Möglichkeiten dann natürlich in Anspruch nehmen wirst.

Halt uns mal bitte auf dem laufenden, wie es weitergeht.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Bertram_B, Thursday, 12.09.2019, 13:01 (vor 2596 Tagen) @ Hotte

Danke fürs Mutmachen.

Nachdem ich jetzt selbst mit der Personalverwaltung telefoniert habe, stellt es sich anders dar. Die Personalverwaltung erkennt unsere Rechte an und hat auch kein Problem damit. Aufgekommen ist das Problem, als einer meiner Stellvertreter in der Beteiligung der Bewerbungsunterlagen ein Datenschutzproblem sah und die Verwaltung darauf reagieren wollte. Leider hat der Stellvertreter sein Problem nicht mit mir kommuniziert. Der Stellvertreter ist jetzt krank. Mit ihm kann ich jetzt nicht sprechen.
Bei meiner Recherche bin ich im Internet auf "Datenschutzerklärungen im Bewerbungsverfahren" gestoßen, die ausdrücklich erwähnen, dass die Bewerbungsdaten an die Interessenvertretungen weitergegeben werden. Das steht in unserer Datenschutzerklärung etwas verklausuliert drin, aber es steht drin. Also kein Datenschutzproblem. Mal sehen, vielleicht nehmen die meine recherchierten Beispiele und schreiben es deutlicher in unsere DS rein.

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Cebulon, Thursday, 12.09.2019, 20:55 (vor 2596 Tagen) @ Bertram_B

... und dazu das amtl. Schreiben vom BMAS vom 19. Juni 2007

Gruß,
Cebulon

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 16:03 (vor 2585 Tagen) @ Bertram_B

Danke fürs Mutmachen.

Nachdem ich jetzt selbst mit der Personalverwaltung telefoniert habe, stellt es sich anders dar. Die Personalverwaltung erkennt unsere Rechte an und hat auch kein Problem damit. Aufgekommen ist das Problem, als einer meiner Stellvertreter in der Beteiligung der Bewerbungsunterlagen ein Datenschutzproblem sah und die Verwaltung darauf reagieren wollte. Leider hat der Stellvertreter sein Problem nicht mit mir kommuniziert. Der Stellvertreter ist jetzt krank. Mit ihm kann ich jetzt nicht sprechen.

War denn der Stellvertreter überhaupt im Amt? Nur mal so nachgefragt...

Bei meiner Recherche bin ich im Internet auf "Datenschutzerklärungen im Bewerbungsverfahren" gestoßen, die ausdrücklich erwähnen, dass die Bewerbungsdaten an die Interessenvertretungen weitergegeben werden. Das steht in unserer Datenschutzerklärung etwas verklausuliert drin, aber es steht drin. Also kein Datenschutzproblem. Mal sehen, vielleicht nehmen die meine recherchierten Beispiele und schreiben es deutlicher in unsere DS rein.

Ob das da drin steht ist unerheblich, da es sich um ein gesetzliches Recht handelt, dass durch Regelungen zum Datenschutz gar nicht berührt wird.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion