Schreibhilfe (Hilfsmittel)

jvsg, Neuburg, Thursday, 03.10.2019, 12:11 (vor 1659 Tagen)

Hallo Kollegen, ich habe folgenden Fall und bin da ein wenig ratlos:

Eine Kollegin von mir hat einen GDB von 50, ihre Einschränkung besteht darin, dass sie nicht lange handschriftliche Schreibarbeiten verrichten kann, aufgrund ihrer Einschränkung schult sie innerhalb der Justiz um und macht den Verwaltungslehrgang, da sie im Aufsichtsdienst (Justiz) nicht arbeiten kann, nun wurde ihr eine Schreibhilfe zugesagt, um die anstehenden Prüfungen zu bewältigen.
Jedoch muss Sie sich um die Schreibhilfe selbst kümmern - sprich sie hat die Zusage vom Ministerium, dass ihr die Schreibhilfe gestattet wird.
Wie kann dieser Kollegin geholfen werden, das Integrationsamt hat ihr die Kostenübernahme von 16 €/ Std. zugsagt, jedoch denke ich wäre der Arbeitgeber hier in der Pflicht.
Vielen Dank für eure Mithilfe.

Gruß Stefan


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