Zeitpunkt der Stellungnahme der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.07.2006, 13:03 (vor 6516 Tagen) @ HorstJaeger

Hallo Horst,
nach dem du auch BR-Mitglied bist lässt sich das Problem folgend angehen.
Schau mal in den §80 des BetrVG. Da steht, dass der BR über die Einhaltung aller Gesetze zu wachen hat. Das SGB IX ist ein Gesetz.

Somit kann der BR die Vorgänge/Anträge des AG zurückweisen, weil sie gegen ein Gesetz (SGB IX) verstoßen (rechtzeitige Unterrrichtung bzw. Beteiligung der VP).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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