Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente.... (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Friday, 18.10.2019, 15:58 (vor 2560 Tagen)

Hallo und guten Tag zusammen, eine kurze Frage....

Mein Stellvertreter wird voraussichtlich demnächst eine Teil-Erwerbsminderungsrente bekommen. Wir arbeiten daran, dass er wenigstens für ein paar Stunden weiterhin in unserer Firma beschäftigt bleibt.

Wie verhält es sich mit seinem Amt als SBV-Stelli....beliebt das in vollem Umfang erhalten...?

Selbst bin ich der Meinung das er selbstverständlich im Amt bleibt, solange er Mitarbeiter der Firma ist. Andere meinen , er solle von seinem Amt zurücktreten....weil er ja nur ein paar Stunden arbeiten kann und nicht immer erreichbar ist...

Wie seht ihr das....?


Frage Nr.2

Der BR hat mit dem AG eine Absprache, dass Seminare im Umkreis von 100-150 Kilometern zu führen sind. Man könne ja sonst sogar das Hotel verweigern und verlangen, dass die Seminarteilnehmer jeden Tag 120 Kilometer mit dem Dienstwagen an und abreisen....

- Muss ich mich als SBV an dieser „Absprache“ halten...?
-Stimmt es, dass die tägliche An und Abreise zu dem Seminarstandort von jeweils mindestens 1 Stunde zumutbar sind...?

Vielen Dank...

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 18.10.2019, 23:45 (vor 2560 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

natürlich kann ein Stelli auch Stelli bleiben, wenn er oder sie in Teilzeit arbeitet - egal aus welchem Grund. Alles andere wäre eine doppelte Diskriminierung wegen Behinderung und Teilzeit.
Ist der erste Stelli wegen seiner Teilzeitregelung dann zeitweilig nicht verfügbar, kommt halt im Vertretungs- oder Verhinderungsfall der zweite Stelli zum Einsatz.

Und bei einer Teilerwerbsminderung sollte halt der AG mal ausdrücklich auf § 164 Abs. 5 SGB IX, den Rechtsanspruch auf Teilzeit, hingewiesen werden. Das sollte die Suche deutlich erleichtern.

--
&Tschüß

Wolfgang

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

Nobi69, Potsdam, Saturday, 19.10.2019, 00:56 (vor 2560 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank....damit kann ich schon mal was anfangen....

Fällt die zu der Frage mit den Seminaren auch was ein ?

Wie haben gerade wieder einen aktuellen Brief von der Geschäftsleitung erhalten, in dem diese ankündigt, Seminare zur Weihnachtszeit, Karneval etc. nicht mehr genehmigen zu wollen.

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

Luculus, Saturday, 19.10.2019, 10:41 (vor 2559 Tagen) @ Nobi69

Dein Arbeitgeber muss ja Fortbildungen für die SBV nicht genehmigen. Du zeigst sie einfach an ;-) Er könnte zwar dagegen angehen aber das ist halt schwieriger als einfach "nö" zu sagen und unsicher ist es auch.

Eine Stunde Fahrtzeit ginge schon in Ordnung wenn der ÖPNV denn halbwegs gut fährt. Wenn man allerdings morgend um 3 losmüsste weil der einzige morgendliche Zug um 4 fährt, dann ist es eher unzumutbar wenn man noch x Stunden auf Seminarbeginn warten müsste. Bei mehrtägigen Seminaren kann der Aufenthalt im Hotel/Seminarhaus ebenso zum Seminarangebot gehören. Dabei ginge es dann um Austausch miteinander.

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

Nobi69, Potsdam, Saturday, 19.10.2019, 10:53 (vor 2559 Tagen) @ Luculus

Danke...

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

garda, Berlin, Monday, 21.10.2019, 10:06 (vor 2557 Tagen) @ Nobi69

Wie haben gerade wieder einen aktuellen Brief von der Geschäftsleitung erhalten, in dem diese ankündigt, Seminare zur Weihnachtszeit, Karneval etc. nicht mehr genehmigen zu wollen.

Seminare zum Thema "richtig Weihnachten feiern" und "Karneval" sind tatsächlich nicht genehmigungsfähig.

Seminare finden Weihnachten eigentlich nicht statt und warum ein Seminar an Karneval nicht okay sein soll wird das Geheimnis deines AG bleiben.

Eine Entfernungsabsprache des BR ist für die SBV nicht bindend.

Eine Anreise die zwingend vor 6 Uhr beginnt um eine Veranstaltung rechtzeitig zu erreichen ist nicht zumutbar, dann kann man eine Vorübernachtung in Anspruch nehmen. Allerdings ist es am Abreisetag zumutbar, dass man geplant bis Mitternacht wieder zuhause ankommt. In jedem Fall sind die Ruhezeitregelungen zu beachten! (Zeiten nach Bundesreisekostengesetz)

Das man bei Schulungen gerne im Hotel übernachten möchte ist sicher wünschenswert, durchsetzbar ist es nur unter den Voraussetzungen der Regelungen rund um Dienstreisen. Tagespendelzeiten von bis zu 2 Stunden pro Fahrt werden oft noch als angemessen angesehen aber es kommt dabei auf die Gesamtschau der Zeiten und auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

Nobi69, Potsdam, Monday, 21.10.2019, 22:39 (vor 2557 Tagen) @ garda

Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt....selbstverständlich geht es nicht darum Heilig Abend unterm Tannenbaum in einem Tagungshotel, oder Karneval ( am liebsten noch in Kölle oder Düsseldorf) auf einem Seminar verbringen zu wollen, es geht sich um die Vorweihnachtszeit...beginnend Mitte November....oder die gesamte Karnevalszeit, Stadt Events etc. an dem bei uns mit erhöhtem Arbeitsaufkommen zu rechnen ist.

Zu diesen Zeiten soll niemand aus dem 13 köpfigem BR, SBV oder JAV nach dem Willen der GL ein Seminar "genehmigt bekommen, so ist jedenfalls dem Schreiben zu entnehmen.

Ansonsten habe ich alles verstanden.... vielen Dank für die Informationen...

Viele Grüße

Nobi69

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

Vertigo, Saarland, Thursday, 24.10.2019, 13:52 (vor 2554 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

das Abkommen, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber hat, ist nicht bindend für die SBV.
Die SBV fasst für sich selbst den Beschluss, wählt sich selbst den Veranstalter aus und hat dabei immer einen eigenen Handlungsspielraum.

(Hier auf der Seite gibt es auch einen entsprechendes Formular für den Beschluss der SBV, wo auch die gesetzliche Grundlage mit drauf steht. Dieses Formular werde ich zukünftig schon gleich mit dem Dienstreiseantrag mitschicken, weil ich auch immer solchen Diskussionen mit meinem AG ausgesetzt bin.)

Die SBV muss nicht immer das billigste Angebot auswählen, wenn sie eine andere Schulung (eine teurere) für qualitativ besser hält.
Schau mal hier auf A-Z unter S wie Seminar.
Da gibt es auch ein BAG Beschluss vom 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

Wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt, bleibt nur eine gute Argumentation, warum ausgerechnet dieses Seminar und evtl. der Beweis, dass es in der näheren Umgebung, oder kostengünstiger, kein vergleichbares Seminar gibt.

Natürlich muss dein Arbeitgeber dir das nicht genehmigen, wenn du aber keine Kostenzusage hast und er sich anschließend weigert, das Seminar zu zahlen, müsstest du dir die Kosten einklagen.

--
Gruß
Vertigo

Stellvertreter bekommt demnächst Teilrente....

Nobi69, Potsdam, Thursday, 24.10.2019, 15:52 (vor 2554 Tagen) @ Vertigo

Vielen Dank

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