Rücknahme Stellenausschreibung befreit von Pflichten? (Allgemeines)
Hallo,
mal wieder zum Haare raufen!?
Eine externe Stellenausschreibung wird durch eine andere externe Stellenausschreibung ersetzt, nachdem man gemerkt hat, dass sich zu viele unpassende (schwerbehinderte) Bewerber beworben haben. Man hat also die Hard Skills von der ersten zur zweiten Ausschreibung deutlich erweitert.
Über die Rücknahme der ursprünglichen Stellenausschreibung und der entsprechenden Neuausschreibung wurde kein Bewerber informiert.
Jetzt wurden nur die eingeladen, die such die Hard Skills der zweiten Ausschreibung erfüllt haben.
Dabei hätten doch auch alle nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerber eingeladen werden müssen, die sich auf die erste Ausschreibung beworben haben, oder!?
Wie hätte man vorgehen müssen, um diese Einladungen rechtmäßig nicht vornehmen zu müssen?
Danke Euch.
VG
