Versetzung (Allgemeines)
Eine Kollegin GdB 80 soll von Frankfurt/M nach Köln versetzt werden, da angeblich keine Arbeit in Ffm vorhanden wäre. Wie kann man ihr helfen. Welche rechtliche Möglichkeiten (SGB IX) sind anwendbar.
Eine Kollegin GdB 80 soll von Frankfurt/M nach Köln versetzt werden, da angeblich keine Arbeit in Ffm vorhanden wäre. Wie kann man ihr helfen. Welche rechtliche Möglichkeiten (SGB IX) sind anwendbar.
Hallo,
der SBV steht das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, das zB die §§ 164 Abs. 4, 167 Abs. 1 und 178 Abs. 2 SGB IX zu bieten haben.
Der BR hat ebenfalls die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und ggfs. ein Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG.
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&Tschüß
Wolfgang