Versetzung (Allgemeines)
Hallo,
der SBV steht das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, das zB die §§ 164 Abs. 4, 167 Abs. 1 und 178 Abs. 2 SGB IX zu bieten haben.
Der BR hat ebenfalls die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und ggfs. ein Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG.
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&Tschüß
Wolfgang