Versetzung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 17.11.2019, 11:27 (vor 1621 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

der SBV steht das gesamte Instrumentarium zur Verfügung, das zB die §§ 164 Abs. 4, 167 Abs. 1 und 178 Abs. 2 SGB IX zu bieten haben.
Der BR hat ebenfalls die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und ggfs. ein Zustimmungsverweigerungsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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