Was raus ist, muss draußen bleiben? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.01.2020, 15:29 (vor 1562 Tagen) @ sirri

Moin Moin Sirri,

also Sie kann erst einmal Einsicht in ihre Personalakte nehmen, dann sieht sie, ob diese Notiz enthalten ist. Sollte dieses der Fall sein und die Behörde die Datei "versehentlich" sogar noch weitergeleitet haben, dann ist dieses ein Fall für einen Anwalt. Zudem sollte dann der / die Schwerbehindertenbeauftargte und Datenschmutzbeauftragte mit hinzugezogen werden.


Liebe Grüße

Hendrik


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