Ausgleichsabgabe & Beschäftigungssicherungszuschuss (Allgemeines)
Hallo Nobi69,
bei uns (großer ÖPNV-Betrieb mit Bus und Schiene im Süden) ist es grundsätzlich kein Problem, bei entsprechendem Nachweis einen Minderleistungszuschuss für leistungsgeminderte Fahrer zu erhalten.
Allerdings stehen derartige "Hiwi"-Job bei uns erst am Ende der Prüfkette. Auch fahrdienstuntaugliche Fahrer sind grundsätzlich qualifizierungsfähig. Bevor sie auf derartige Hilfstätigkeiten abgeschoben werden, steht stets die Frage nach möglicher qualifizierter Ersatzbeschäftigung im Raum.
Außerdem ist es auch in sehr vielen Fällen möglich, durch intelligente Mischarbeit - insbesondere täglich- Fahrpersonal mit gesundheitlichen Einschränkungen zu halten. Auch wenn unsere Branche hier durch die Bank sehr fantasielos ist, ist es gerade die Reduzierung der täglichen Fahrbelastung, die in vielen Fällen ausreicht, um völlige Fahrdienstuntauglichkeit zu vermeiden.
Und bevor das IA als nachrangiger Reha-Träger in die Pflicht kommt, müssen erst einmal auch ausführlich die Hilfen anderer Reha-Träger geprüft werden.
Das alles fragt bei uns das IA regelmäßig detailliert ab, bevor die Kasse iSd § 185 Abs. 3 SGB IX aufgemacht wird.
Und natürlich ist ein Lohnkostenzuschuß des IA kein grundsätzlicher Ersatz für die Mehraufwendungen des AG aus tariflichem oder sonstigem materiellem Bestandsschutz. Hier ist der AG grundsätzlich gefragt, durch Prävention und vernünftige Personalpolitik die Belastungen so zu verringern, daß die Fahrdienstuntauglichkeit sich in engen Grenzen hält.
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&Tschüß
Wolfgang