EU Rente befristet Hinzuverdienst beim bisherigen AG möglich (Rente / Pension / ATZ)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 28.01.2020, 14:11 (vor 1550 Tagen) @ schulzen

Moin Moin Schulzen,

natürlich kann sie das aus meiner Sicht, ich kenne keinen Passus der dagegen spricht. Voraussetzung ist, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dadurch nicht weiter verschlechtern, also leidensgerecht sollte dieser sein.

Das Risiko besteht allerdings, wenn dadurch teilweise mehr als 3 Stunden am Tag gearbeitet wird, oder leichte Tätigkeiten auch länger möglich sind, dass dann die DRV beim Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung anfordern kann und die Rente gekürzt oder gestrichen werden kann. Selbiges gilt durch Überschreitung der Zuverdienstgrenzen.


Liebe Grüße

Hendrik


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