Moin Moin Wauzi,
hau dem Arbeitgeber mal den § 179 um die Ohren. Nimm Kontakt mit dem Integrationsamt auf und bitte diese um Begleitung zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber.
§ 179,2 Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert werden.
§ 179,3 Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung ….. , wie ein Mitglied des Betriebs- / Personalrats.
§ 179,4 Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit …… befreit, wenn und soweit es zur Amtsausübung notwendig ist.
§ 179,6 Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung.
Argumente hierzu:
Wir werden von der Rechtsstellung mit dem Personalrat verglichen, darf hier ein ordentliches Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen, weil es da Nachtschicht machen soll? Da würde der PR auf die Barrikaden gehen. In beiden Gremien ist der Gremienarbeit Vorrang einzuräumen vor dem Arbeitsplatz.
Wenn man die Tätigkeiten nur in der Schicht machen darf, in der man arbeiten soll, macht die Regelung des Absatz 6 keinen Sinn. Hinzu kommt der Vorrang des Ehrenamtes.
Hinzu kommt, dass das stellvertretende Mitglied erst dann ins Amt kommt, wenn Du Dich als verhindert erklärst. Der Arbeitgeber kann und darf dieses nicht durch Dienstplanung herbeiführen. Erst Recht kann er nicht verfügen, dass Du verhindert bist. Dieses wäre aus meiner Sicht eine Behinderung nach Absatz 2.
Fazit: Integrationsamt heranziehen, wenn diese sich weigern, oder der Arbeitgeber sich auf stur stellt: Mitteilung auf Rechtsberatung auf Kosten des Arbeitgebers zu diesem Punkt und Dich dann beraten und ggf. vertreten lassen durch diesen.
Liebe Grüße
Hendrik