Hallo Hotte,
der Datenschutz galt damals kein bisschen anders als heute, denn wir reden hier von gesetzlichen Rechten und Pflichten die vom Datenschutz gar nicht tangiert werden. Wer sich im öffentlichen Dienst bewirbt, der muss damit rechnen, dass es Konkurrentenklagen gibt. Die Angaben zur überlegenen Bewerbung kommen in die Akte, die der Rechtsanwalt der klagenden Partei einsieht, nicht der unterlegene Bewerber. Das er den Namen dabei natürlich auch zur Kenntnis bekommt ist unvermeidbar, denn Gerichtsverfahren sind in Deutschland aus nur zu guten Gründen öffentlich, übrigens auch ohne jede Rücksicht auf Datenschutz. Lediglich bei der Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen bleiben die Namen weg.
Hey,
Ich denke, man muss hier deutlich unterscheiden, ob der abgelehnte Bewerber die Unterlagen anfordert oder ob dies ein Anwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens macht.
Im übrigen finden mehr nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen statt, als man glauben sollte. Habe ich oft genug in meiner 8jährigen Karriere als Schöffe am Landgericht erlebt. Die Gründe für die Nichtöffentlichkeit waren da sehr vielfältig.
Es wäre wirklich sehr interressant zu erfahren, wie das LAG Köln letzendlich entschieden hat
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."