Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

garda, Berlin, Tuesday, 11.02.2020, 15:03 (vor 2444 Tagen) @ sabsezicke

haben externe (schwerbehinderte) Bewerber auch einen Anspruch darauf, Daten von einem überlegenem (internen oder externen) Bewerber zu erhalten?

Selbstverständlich! Das geht auch aus der von dir angeführten Einstweiligen deutlich hervor.

Jeder Bewerber kann das Verfahren anfechten.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

sabsezicke, Tuesday, 11.02.2020, 15:27 (vor 2444 Tagen) @ garda

Wäre interessant, wenn das jeder unterlegene Bewerber machen würde!

Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 11.02.2020, 15:50 (vor 2444 Tagen) @ garda

haben externe (schwerbehinderte) Bewerber auch einen Anspruch darauf, Daten von einem überlegenem (internen oder externen) Bewerber zu erhalten?


Selbstverständlich! Das geht auch aus der von dir angeführten Einstweiligen deutlich hervor.

Jeder Bewerber kann das Verfahren anfechten.

Hey,
Die einstweilige Verfügung ist vom AG Köln aus dem Jahr 2015. Jetzt müsste man wissen, wie es komplett ausgegangen ist.
Denn ich bezweifel, das ein AG persönliche Daten eines Mitbewerbers an einem Konkurrenten rausgeben darf. Stichwort: Datenschutz
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

garda, Berlin, Wednesday, 12.02.2020, 08:24 (vor 2444 Tagen) @ Hotte

Hey,
Die einstweilige Verfügung ist vom AG Köln aus dem Jahr 2015. Jetzt müsste man wissen, wie es komplett ausgegangen ist.
Denn ich bezweifel, das ein AG persönliche Daten eines Mitbewerbers an einem Konkurrenten rausgeben darf. Stichwort: Datenschutz

Hallo Hotte,

der Datenschutz galt damals kein bisschen anders als heute, denn wir reden hier von gesetzlichen Rechten und Pflichten die vom Datenschutz gar nicht tangiert werden. Wer sich im öffentlichen Dienst bewirbt, der muss damit rechnen, dass es Konkurrentenklagen gibt. Die Angaben zur überlegenen Bewerbung kommen in die Akte, die der Rechtsanwalt der klagenden Partei einsieht, nicht der unterlegene Bewerber. Das er den Namen dabei natürlich auch zur Kenntnis bekommt ist unvermeidbar, denn Gerichtsverfahren sind in Deutschland aus nur zu guten Gründen öffentlich, übrigens auch ohne jede Rücksicht auf Datenschutz. Lediglich bei der Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen bleiben die Namen weg.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 12.02.2020, 11:20 (vor 2443 Tagen) @ garda

Hallo Hotte,

der Datenschutz galt damals kein bisschen anders als heute, denn wir reden hier von gesetzlichen Rechten und Pflichten die vom Datenschutz gar nicht tangiert werden. Wer sich im öffentlichen Dienst bewirbt, der muss damit rechnen, dass es Konkurrentenklagen gibt. Die Angaben zur überlegenen Bewerbung kommen in die Akte, die der Rechtsanwalt der klagenden Partei einsieht, nicht der unterlegene Bewerber. Das er den Namen dabei natürlich auch zur Kenntnis bekommt ist unvermeidbar, denn Gerichtsverfahren sind in Deutschland aus nur zu guten Gründen öffentlich, übrigens auch ohne jede Rücksicht auf Datenschutz. Lediglich bei der Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen bleiben die Namen weg.

Hey,
Ich denke, man muss hier deutlich unterscheiden, ob der abgelehnte Bewerber die Unterlagen anfordert oder ob dies ein Anwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens macht.
Im übrigen finden mehr nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen statt, als man glauben sollte. Habe ich oft genug in meiner 8jährigen Karriere als Schöffe am Landgericht erlebt. Die Gründe für die Nichtöffentlichkeit waren da sehr vielfältig.

Es wäre wirklich sehr interressant zu erfahren, wie das LAG Köln letzendlich entschieden hat
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

garda, Berlin, Wednesday, 12.02.2020, 15:07 (vor 2443 Tagen) @ Hotte

Hey,
Ich denke, man muss hier deutlich unterscheiden, ob der abgelehnte Bewerber die Unterlagen anfordert oder ob dies ein Anwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens macht.

Da hast du natürlich recht. Der unterlegen Bewerber kann sie anfordern aber der AG wird nicht aushändigen, genau dafür braucht man dann einen Anwalt. :-) Ich habe bei der umgangssprachlichen Wendung allerdings sowieso gleich an den Anwalt gedacht.

Im übrigen finden mehr nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen statt, als man glauben sollte. Habe ich oft genug in meiner 8jährigen Karriere als Schöffe am Landgericht erlebt. Die Gründe für die Nichtöffentlichkeit waren da sehr vielfältig.

LG ist noch was anderes als AG. Beim AG wird es doch schon deutlich schwer fallen die Öffentlichkeit auszuschließen.

Es wäre wirklich sehr interressant zu erfahren, wie das LAG Köln letzendlich entschieden hat

Da hast du natürlich absolut recht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Konkurrentenklage auch für Externe (Schwerbehinderte)?

Cebulon, Tuesday, 11.02.2020, 16:04 (vor 2444 Tagen) @ sabsezicke

Hallo, Besonderheit ist hier, dass angelehnte Bewerberin verspätet von anderweitiger Besetzung informiert wurde, also ein ganz offensichtlich fehlerhaftes Stellenbesetzungsverfahren. Hier sollten wohl ganz gezielt vollendete Tatsachen geschaffen werden, um die Verfahrensrechte der schwerbehinderten Bewerberin rechtsmissbräuchlich zu vereiteln, also grob verwerflich.

Ob und wie aber LAG Köln - 10 SaGa 18/15, entschieden hat, ist nicht bekannt.

Gruß,
Cebulon

Nachtrag

sabsezicke, Wednesday, 12.02.2020, 10:25 (vor 2443 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,

wann macht es als abgelehnter (externer und schwerbehinderter) Bewerber überhaupt Sinn, eine solche Klage anzustrengen?

Was kostet eine solche überhaupt ungefähr?

Dankeschön.

LG

Nachtrag

garda, Berlin, Wednesday, 12.02.2020, 15:10 (vor 2443 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,
wann macht es als abgelehnter (externer und schwerbehinderter) Bewerber überhaupt Sinn, eine solche Klage anzustrengen?

Wenn man keinen Rechtsschutz hat (Versicherung oder Gewerkschaft) dürfte sich das kaum lohnen.

Was kostet eine solche überhaupt ungefähr?

Die Anwaltskosten in der 1. Instanz. Das dürfte hoch 3 - niedrig 4-stellig werden. Gericht und Gegenseite ist in der 1. Instanz frei, dafür bleibt man auf den Anwaltskosten auch dann sitzen wenn man gewinnt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Nachtrag

sabsezicke, Wednesday, 12.02.2020, 16:03 (vor 2443 Tagen) @ garda

Nehmen wir mal an, eine RSV ist vorhanden und diese hat Kostendeckung zugesagt, was sicherlich auch ne gewisse Hürde ist, und idR macht man das ein oder zweimal und die Versicherung kündigt einen und man steht dann ohne RSV da und hat beim Abschluss einer nächsten Schwierigkeiten, weil man gekündigt wurde, ob sich das dann trotzdem lohnt? Man muss sich ja sowas von sicher sein, dass man gegen den überlegenen Bewerber zu Unrecht verloren hat. Sicherlich ne ganz schwierige Nummer!?

Nachtrag

Monica99, Wednesday, 12.02.2020, 19:50 (vor 2443 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,

welche Funktion hast Du eigentlich im Betrieb?? Man findest nichts dazu in deinen Beiträgen!!

--
mfg Monica

Nachtrag

garda, Berlin, Friday, 14.02.2020, 08:17 (vor 2442 Tagen) @ sabsezicke

Ja das ist zu berücksichtigen aber doch nicht dein Problem oder?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Konkurrentenklage auch für Externe?

Cebulon, Monday, 17.02.2020, 18:31 (vor 2438 Tagen) @ sabsezicke

haben externe Bewerber einen Anspruch darauf, Daten vom überlegenen (internen oder externen) Bewerber zu erhalten?

Grundsätzlich nein, sagt EuGH.

Gruß,
Cebulon

RSS-Feed dieser Diskussion