Telefonate unter Personalern bei Bewerbungsverfahren (Allgemeines)
Hallo,
ich habe noch nie von o. g. mitbekommen, aber es soll sie ja geben. D. h., der Personaler vom öffentlichen AG B, bei dem sich jemand beworben hat, ruft den Personaler des öffentlichen AGs A an, bei dem der Bewerber vorher angestellt war oder noch ist, um hinter vorgehaltener Hand zu erfahren, was mit dem Bewerber evtl. nicht stimmt.
Gibt es sie nun oder nicht - diese Telefonate?
Meines Wissens gehören solche Telefonate überhaupt nicht zum öffentlichen Stellenbesetzungsverfahren und Personaler B hätte ja die Möglichkeit, sofern der Bewerber damit einverstanden ist, die Personalakte von A einzuholen.
Oder?
Wie sieht es da in Realität aus?
Würden sich beteiligte Personaler da nicht auch die Blöße geben?
Danke Euch.
LG