SBV-Tätigkeit nach aussteuerung (Allgemeines)
Hallo carlos,
trotz Aussteuerung besteht dein Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort aber deine Rechte und Pflichten ruhen. Dein Amt als SBV endet damit grundsätzlich nicht.
Es stellt sich hier natürlich die nicht so ganz unberechtigte Frage, wie es bei dir weiter gehen soll und wenn ja in welchem Umfang. Dann taucht die Frage auf, in welchem Umfang du SBV-Tätigkeit machst und wenn du sie machst, warum du sie machen kannst aber nicht regulär arbeiten kannst. Auf diese Fragen solltest du schlüssige Antworten haben.
Grundsätzlich sind dir funktionale Arbeitsmittel zu stellen ob nun direkt oder via Betriebsrat.
Hier wäre gewerkschaftlicher oder anwaltlicher Rat sinnvoll, auch vor dem Hintergrund deiner eigenen Person.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael