Schweigepflicht (Allgemeines)

Thomas, Tuesday, 11.07.2006, 21:57 (vor 6508 Tagen) @ zottel

Hallo Zottel,


wenn Du genug Mut hast, kannst Du die Vertreterin einmal vorsichtig darauf ansprechen. Sag ihr, daß Du bereits von verschiedener Seite darauf angesprochen wurdest. Vielleicht erkennt die Person dann ihr Fehlverhalten von alleine. Möglicherweise handelt es sich aber auch eine Person, die ihr anvertrauten Dinge nicht für sich behalten kann. In diesem Fall, ist sie wohl nicht die geeignete Person für die Funktion des Schwerbehindertenvertreters.

Es gäbe auch noch die Möglichkeit, der Person eine Passage des Gesetzestextes
zum Thema Schweigepflicht zukommen zu lassen, völlig unkommentiert.
Vielleicht hilft das. Aber ich gebe zu, es ist nicht die eleganteste Lösung.

Trotzdem: Ein Verstoß gegen die dem Amt innewohnende Schweigepflicht ist ein
eine schwerwiegende Sache, die nicht so einfach hingenommen werden sollte.

Gruß
Thomas


» Hallo Leute,
»
» ich bin bereits mehrfach von Kollegen angesprochen worden, dass die für
» sie zuständige Schwerbehindertenvertretung in Gesprächen vertrauliche
» Dinge weitergibt. Ich möchte nicht mal Absicht unterstellen, vielleicht
» geschieht das ja ganz unbewusst. Wie sind da eure Erfahrungen> Habt ihr
» Ideen, wie man sich hier verhalten soll>
»
» Grüße zottel


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