Vertrauensperson auch wählbar in den Personalrat? (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 26.02.2020, 00:21 (vor 2430 Tagen) @ Luculus

Als Gleichstellungsbeauftragte bzw. deren Stellvertretung kann man wegen Interessenkollision nicht SBV oder Personalrätin sein.

Hallo Luculus, dies kann man so pauschal für alle Länder nicht sagen. Dieses gilt nur in den Ländern, in denen das ausdrücklich per Gesetz ausgeschlossen ist. Ist zwar häufiger so, aber keineswegs überall und zwingend. Zum Bsp. in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, dürften diese zum Personalrat wählbar sein. Oder hast Du andere Infos?

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion