Vertretung (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.03.2020, 12:19 (vor 1487 Tagen) @ Simone24

Hallo,

wenn Du eine formale Heranziehung gem. § 178 Abs. 1 Satz 4 gemacht hast, fällt die Vertretungsaufgabe zuerst an die VP "zurück".
Ist die VP selbst verhindert, kann die zweite Stellvertretung im Rahmen der "normalen" Verhinderungsvertretung gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 tätig werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion