Re: Geschäftsordnung für Schwerbehindertenvertretungen (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 24.01.2004, 16:42 (vor 7397 Tagen) @ Uwe

Hallo Uwe,
ich kenne weit über 100
Schwerbehindertenvertretungen. Keine hat bisher eine
Geschäftsordnung, soweit mir bekannt ist.
Deinen Worten nach glaubt ihr, mit einer GO den AG
kooperativer zu stimmen.
Glaub ich nicht, denn eine GO ist von der
Rechtepyramide das schwächste Glied, wogegen das SGB
IX bzw. BetrVG wesentlich stärker sind.
Warum> Weil es eine einseitige Angelegenheit der
SchwbV ist, der der AG nicht zustimmen muss.
Eine GO für den BR ist allerdings sinnvoll. In dieser
sind die BR-internen Formalien (Einladung, Wer, wann,
Wo> etc.) geregelt.
Wenn sich dein BR in diesen Dingen auch noch nicht
auskennt empfehle ich dringend die notwendigen
Grundlagenseminare, die der AG auch nicht verweigern
kann (§37 BetrVG).
Auch dir empfehle ich die Grundlagenseminare für
SchwbV´n, die der AG ebenfalls nicht verweigern kann
(SGB IX §96). Schau doch gleich mal auf der Seite bei
Seminaren nach. Da ist bestimmt was für dich dabei.
Tipp: Das nächste ist im April.

Ich hoffe, meine Worte helfen dir weiter
Gruß hans-Peter

PS: habt ihr schon mal mit der Gewerkschaft Kontakt
aufgenommen. Die helfen in solchen Dingen auch weiter.


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