Homeoffice der SBV (Allgemeines)
Hallo,
Du solltest das unbedingt mit dem AG abstimmen. Denn zumindest im Geltungsbereich des BetrVG ist die Freistellung mit einer "Präsenzpflicht" im Betrieb verbunden (BAG vom 10.7.2013, 7 ABR 22/12, ab Rn 20)
https://urteile-gesetze.de/rechtsprechung/7-abr-22-12
Ist ein freigestellter BR nicht im Betrieb anwesend, kann der AG die Vergütung für die Zeit der Abwesenheit streichen.
Ich halte es für wahrscheinlich, daß es im Personalvertretungsrecht ähnliche Regelungen bzw. Rechtsprechung gibt.
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&Tschüß
Wolfgang