Kurzarbeit (Allgemeines)

WoBi, Friday, 20.03.2020, 13:06 (vor 1498 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

wenn Kurzarbeit kommt, bedarf dies zuvor einer Vereinbarung mit dem BR. Liegt eine derartige Betriebsvereinbarung vor? Hier hat der BR eine zwingende Mitbestimmung.

Wichtig ist die Ausgewogenheit, denn es geht an das Geld der Kollegen. Dabei muss man wissen, das Kurzarbeitergeld, wie Arbeitslosengeld unter dem Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung fällt und damit im Jahr der Steuererklärung zusätzlich Lohnsteuer mit ermittelten Lohnsteuersatz anfällt. Die Kollegen müssen also Geld für die Lohnsteuernachzahlung zurücklegen und dies bei weniger Einkommen in der Zeit.

Zur Ausgewogenheit gehört auch, dass nicht nur einige Kollegen in Kurzarbeit geschickt werden und die anderen sollen Mehrarbeit leisten. Also durchwechseln und dieses hat der BR und für die behinderten Kollegen die SBV zu überwachen.
Auf die "dringend" erforderlichen Personen ein besonderes Auge werfen. ;-)

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Gruß
Wolfgang


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