SBV-Beteiligung bei Erhöhung der Kantinenpreise? (Allgemeines)
Bei dem Punkt liegt der Arbeitgeber richtig: Die Preise betreffen sbM nicht anders als Nichtbehinderte, daher n.E. keine SBV-Beteiligung.
Gruß,
Cebulon
Bei dem Punkt liegt der Arbeitgeber richtig: Die Preise betreffen sbM nicht anders als Nichtbehinderte, daher n.E. keine SBV-Beteiligung.
Gruß,
Cebulon
gesamter Thread: