Erstellung und Übergabe von Listen (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 01.04.2020, 08:41 (vor 1486 Tagen) @ DD

Hallo und guten Morgen,

Die Erstellung der SB-Listen ist die Aufgabe des Arbeitgebers und er hat sie der amtierenden Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung zu stellen.
Ohne die Kenntnis dieser Liste kann die Vertauensperson ihr Amt nicht ordentlich ausüben.( §179 Abs.2)

Du kannst dich auch auf den §§ 178 Abs.2 berufen, in dem steht, dass der Arbeitgeber die SBV in allen Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder Gruppen betrifft, zu unterrichten und zu beteiligen hat.

Dieser Begriff "Behinderung im Amt" zieht häufig schon, wenn man ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausspricht.

Nichtsdestotrotz würde ich ganz nett den Arbeitgeber auf das Gesetz hinweisen ( vielleicht kenn er das SGB ja nicht so gut), dass du auch ein Recht hast, diese Liste einzusehen und eine Verweigerung eine Behinderung im Amt ist.
Du kannst ja mal betonen, dass du dich darüber rechtlich beraten lassen willst. Da gibt es Möglichkeiten über die Gewerkschaften, die Arbeitskammer oder auch bei absoluter Uneinsichtigkeit bei einem Anwalt, den der Arbeitgeber dann zahlen muss.

Vielleicht bekommst du es ja unter der Erklärung der wichtigen guten und "vertrauensvollen" Zusammenarbeit im Gespräch hin.

Gruß

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Gruß
Vertigo


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