Abmahnung von schwerbehinderten Azubi (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 21.04.2020, 09:53 (vor 2374 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe hier mal gesucht, bin aber nicht fündig geworden.

Wir haben einen Azubi, diesen empfinde ich persönlich als sehr faul und er ist auch ständig wegen Kleinigkeiten (z.B. Mückenstich) krankgeschrieben.

Aus Sicht eines Mitarbeiters der Firma denke ich, der ist richtig faul und reagiert nicht auf Vorgaben der Ausbildungsbeauftragten. Auf der anderen Seite möchte oder muss bzw. fühle mich dazu verpflichtet ihn natürlich zu schützen. Ein persönliches Gespräch hatte ich schon vor vielen Monaten mit ihm, wo ich ihm geraten habe, sein Verhalten zu überdenken, da ich nicht glaube, dass ihn ein Teamleiter nach der Ausbildung auf Grund seiner Faulheit nehmen wird.

Er soll jetzt die erste Abmahnung bekommen, es sind aber schon Gespräche wegen weiteren geplant. Ich habe das nur per Zufall über die Jugendvertretung mitbekommen.

Als BR muss ich wegen einer Abmahnung keine Info erhalten. Habe ich das Recht als SBV? Oder zumindest wenn es ein schwerbehinderter Azubi ist, der mit großer Wahrscheinlichkeit auf Grund seines Verhaltens nicht übernommen wird?

Viele Grüße

Christian

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.04.2020, 13:03 (vor 2374 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

so schwer verständlich ist doch § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht. "Alle Angelegenheiten" heißt auch alle Angelegenheiten - also auch Abmahnungen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Monica99, Tuesday, 21.04.2020, 14:38 (vor 2374 Tagen) @ albarracin

Hallo,

weiter ist hier auch der § 167 Abs 1zwingend vom AG zu beachten.

(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

Das eine Abmahnung das Beschäftigungsverhältnis gefährden kann ist unbestritten.
https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/lexikon-fuer-die-schwerbehindertenvertretung/A/abmahnung.html

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mfg Monica

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 21.04.2020, 16:26 (vor 2374 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

prima! Vielen Dank, das hilft mir sehr!

Viele Grüße

Christian

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 21.04.2020, 16:25 (vor 2374 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ich glaube den § kennt jede SBV, von daher finde ich deine Antwort (wie schreib ich das nun ohne dich zu beleidigen?) …(mir fällt da nichts passendes ein).

Aber Danke!

Der Betriebsrat wird bei einer Abmahnung nicht informiert, von daher hätte dies ja auch für die SBV so gelten können.

Viele Grüße

Christian

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.04.2020, 17:31 (vor 2374 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Wolfgang,

Hallo,

angesichts so einiger Deiner bisherigen Fragen solltest Du Dich mal lieber selbst fragen, ob Du wirklich die fachliche Qualifikation hast für so ein verantwortungsvolles Amt.

ich glaube den § kennt jede SBV, von daher finde ich deine Antwort (wie schreib ich das nun ohne dich zu beleidigen?) …(mir fällt da nichts passendes ein).

Die Antwort hättest Du Dir nämlich nach Lesen des Gesetzes und ggfs. der dazugehörigen Kommentierung (hast Du überhaupt einen Kommentar und falls ja, benutzt Du ihn auch?) gaaaanz leicht selbst beantworten können.

Denn das das hier

Der Betriebsrat wird bei einer Abmahnung nicht informiert, von daher hätte dies ja auch für die SBV so gelten können.

falsch ist, lernt man schon in jedem SBV1-Seminar, wenn es halbwegs qualifiziert ist. Hätte es für "alle Angelegenheiten" eine Ausnahme gegeben, hätte die auch im Gesetz selbst drinstehen müssen.

Und wer hier schon seit 5 Jahren angemeldet ist, hätte auch schon so manches Posting genau zu Bedeutung und Umfang dieser Vorschrift mitbekommen können.


Viele Grüße

Christian

Kopfschüttelnd

--
&Tschüß

Wolfgang

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 22.04.2020, 07:57 (vor 2373 Tagen) @ albarracin

:-) :-) :-)

Genauso wie du geantwortet hast, hab ich dich auch eingeschätzt. Beleidigend und überheblich. :-)

Traust du dich mir deinen vollen Namen zu nennen oder kannst du diese Überheblichkeit nur aus der Anonymität heraus? Ich würde das gerne mal mit dir, wenn wir zusammen bei Komsem sind persönlich ausdiskutieren. :-)

Ich bin Christian Braun

Viele Grüße
Christian

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.04.2020, 10:51 (vor 2373 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

wenn Du es für zielführend hältst, mit dem Modus "beleidigte Leberwurst" Deine offensichtlichen inhaltlichen Schwächen zu kaschieren, dann mache es, wenn Du Dich damit besser fühlst.

Wenn Du aber hier in einem Forum, bei dem man auch immer damit rechnen muß, daß Arbeitgeber mitlesen, mit Klarnamen agierst, zeigt das nur Deine fehlende Professionalität. Über das Stöckchen muß niemand springen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 22.04.2020, 10:56 (vor 2373 Tagen) @ albarracin

:-) Was bist du für ein Feigling :-)

Komm schreib mir deinen Namen auf Braun_Christian@gmx.de

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Monica99, Wednesday, 22.04.2020, 09:06 (vor 2373 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

übrigens, auch der BR wird/ ist im Zusammenhang mit einer Abmahnung im Boot. Nur halt nicht, im Gegensatz zur SBV, vor der Abmahnung. Der BR halt nur gem. § 167 Abs 1 SGB IX. Dieses dann ggf. im Nachgang, muss aber nicht sein. Ein "guter" BR überzeugt den AG hier den BR auch vorher zu beteiligen. Denn es gibt genügend Punkte wo ein AG auf den BR angewiesen ist.

--
mfg Monica

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 22.04.2020, 09:10 (vor 2373 Tagen) @ Monica99

Hi Monica,

vielen Dank! Das wusste ich, da ich auch BR bin. Ich wollte nur wissen (was du mir ja beantwortet hast), ob die SBV noch vor der Abmahnung mit ins Boot genommen werden muss.

Viele Grüße

Christian

Abmahnung von schwerbehinderten Azubi

sandunika, Baden-Württemberg, Monday, 22.06.2020, 20:44 (vor 2312 Tagen) @ Moonwalker

Bitte beachten: es gibt ein Urteil zu diesem Thema "Beteiligung der SBV bei einer Abmahnung"

Die SBV hat keinen Anspruch auf eine generelle Beteiligung vor dem Ausspruch einer Abmahnung.

Eine Beteiligungspflicht kann aber bestehen, wenn es um den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile i.S.v. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gehe.
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2017 – 7 TaBV 1/17

https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=23467

--
LG
Sandunika

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