Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet? (Allgemeines)

maiklewa, Tuesday, 21.04.2020, 18:17 (vor 2374 Tagen)

Hallo,

ich meine mich erinnern zu können, dass es ein Urteil oder zumindest ein Verfahren geben soll, aus dem Änderungen bzgl. o. g. hervorgehen oder diese angegangen werden sollen.

War man z. B. vor über zehn Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit befristet, kann man aktuell ja nicht wieder bei der Bundesagentur für Arbeit nach Paragraph 14 Abs. 2 TzBfG angestellt werden, oder!?

Vielleicht vertu ich mich da auch, aber ich meine, es sollte aus "generell niemals mehr möglich" ein "ab 5, 10 ... Jahren wäre eine neue Befristung möglich" werden.

Danke.

Grüße

Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.04.2020, 10:30 (vor 2373 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

die von Dir zitierte Rechtsprechung ist überholt.
Das BVerfG hat mittlerweile (1 BvL 7/14; 1 BvR 1375/14; jeweils vom 6.6.2018) -klargestellt, daß das BAG mit der "Erfindung" einer starren 3-Jahres-Frist, die sich an keiner Stelle im Gesetz finden läßt, seine Rechtsprechungskompetenz weit überschritten hatte und verfassungswidrig als "Quasi-Gesetzgeber" tätig wurde.
Das BVerfG schließt zwar nicht aus, daß nicht jedes "Zuvor-Arbeitsverhältnis" angerechnet werden muß, hat aber vom BAG andere Kriterien im Einzelfall verlangt.
Das BAG ist diesem mittlerweile auch in Einzelfällen nachgekommen ( vergl. ErfK, Müller-Glöge, § 14 TzBfG, Rn 98f mit Verweis auf mehrere BAG-Urteile 2018/2019)

--
&Tschüß

Wolfgang

Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?

maiklewa, Wednesday, 22.04.2020, 12:03 (vor 2373 Tagen) @ albarracin

Ah, interessant!

Das könnte auch bedeuten, dass jeder Arbeitgeber selbst entscheiden könnte, ob eine Vorbeschäftigung vor über zehn Jahren jetzt anzurechnen ist oder nicht?

Wenn eine Behörde sagt: "Ok, du warst zwar schon vor über zehn Jahren bei uns befristet angestellt, aber wir stellen Dich nochmal befristet ein, allerdings ohne dass Du einen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung hast." wäre das ok?

Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.04.2020, 12:30 (vor 2373 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

es gibt hier derzeit keinen "Automatismus" und bei zwingenden Gesetzen ist es völlig wurscht, was im Arbeitsvertrag abweichend festgelegt wird.

Das BAG hat noch keine umfassende Neudefinition gefunden, aber eines der seither gefällten Einzelfallurteile hat selbst bei einer Frist von knapp 8 Jahren ein "vorher"-Arbeitsverhältnis iSd § 14 TzBfG bejaht.Siehe BAG vom 23.1.2019, 7 AZR 733/16:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=21852

Eine starre, allein auf Fristen gerichtete Betrachtung ist laut BVerfG unzulässig. Vielmehr müssen mehrere Gesichtspunkte wie zB Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses mitberücksichtigt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?

maiklewa, Wednesday, 22.04.2020, 14:20 (vor 2373 Tagen) @ albarracin

D. h. grundsätzlich, je kürzer die vorherige Befristung und/oder der damalige Einsatzbereich war ein vollkommen anderer, als der jetzige desto größer die Chance auf eine weitere Befristung.

Ich weiß, Rechtsberatung ist nicht erlaubt, aber mal so rein fiktiv:

eine Bekannte war vor über zehn Jahren als Assistentin im Bereich des Kinderzuschlags bei der BA-angehörigen Familienkasse befristet für 6 Monate angestellt. Jetzt sind befristete Stellen der BA als Fachassistenten im Kundenportal ausgeschrieben: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021.
Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."

Bewerben kann sie sich, aber würde sie aufgrund der Vorbeschäftigung gleich eine Absage bekommen oder würde lt. BVerfG da eine erneute Befristung bejaht?

Neues Urteil? Einmal befristet angestellt, dann nie wieder befristet?

garda, Berlin, Thursday, 23.04.2020, 12:12 (vor 2372 Tagen) @ maiklewa

eine Bekannte war vor über zehn Jahren als Assistentin im Bereich des Kinderzuschlags bei der BA-angehörigen Familienkasse befristet für 6 Monate angestellt. Jetzt sind befristete Stellen der BA als Fachassistenten im Kundenportal ausgeschrieben: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021.
Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."

Bewerben kann sie sich, aber würde sie aufgrund der Vorbeschäftigung gleich eine Absage bekommen oder würde lt. BVerfG da eine erneute Befristung bejaht?

Jetzt nochmal und auf deutsch: du verlangst hier auch eigentlich keine Rechtsberatung sondern eine Prophezeiung. Für weltanschauliche und religiöse Anliegen ist dieses Forum nicht zuständig.

Deine Frage kann nicht sinnvoll beantwortet werden. Die Bundesagentur riskiert bei einer Befristung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz das sich der Beschäftigte einklagt und vermutlich auch gewinnt. Es gibt keine Regel, weil das Gesetz keine Regel enthält. Der Gesetzgeber wollte das nicht.

All dies steht einer Befristung mit einem Sachgrund natürlich nicht im Wege.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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