Gehörlos und Lippenleser + Maskenpflicht (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 28.04.2020, 17:05 (vor 2367 Tagen) @ Hotte

Hallo,

zumindest für Bayern kann hier eine Antwort erteilt werden. In der Pressenmitteilung vom 24.04.2020 hat der Behindertenbeauftragter erklärt:
"Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionierung nicht befürchten. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen. Hierfür kann [beispielsweise] ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein."
Soweit der Auszug aus der Pressemeldung: https://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/imperia/md/content/stmas/behindertenbeauftragte/2020_04_01_pm_maskenpflicht.pdf

Der Rest sollte auch beachtet werden. Wobei dies kein "Freibrief" ist. Es soll jeder selbst eigene Verantwortung für sich und andere übernehmen.

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Gruß
Wolfgang


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