Suche BAG 15.5.19 8 AZN 109/19 (Allgemeines)
Diese "109" Beschwerde im Jahr 2019 wurde vermutlich verworfen, also durch das BAG nicht zugelassen.
Richtig! Es gibt keinerlei vernünftigen Grund, externe Bewerber bei gestuftem Verfahren einzuladen, solange nicht feststeht, dass sich kein geeigneter interner Bewerber findet. Würde nämlich auch nur einer der Externen geladen, wäre gesamtes Verfahren kein gestuftes Verfahren mehr. Vorinstanzen ...
Arbeitsgericht Lübeck vom 19.12.2017 – 3 Ca 2041 b/17
LAG Schleswig-Holstein vom 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
Das BAG-AZ (8 AZN 109/19) findet sich auf Seite 73 unter
www.antidiskriminierungsstelle.de
Gruß,
Cebulon