Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Tuesday, 19.05.2020, 12:46 (vor 2346 Tagen)

Hallo zusammen,
hat jemand von Euch Erfahrung mit der Streichung der Zulage höherwertigen Tätigkeiten wegen Homeoffice.
Es geht um einen schwerbehinderten Kollegen.Er bekommt seit Mai 2019 eine Zulage nach dem §14 TVöD
Folgender Sachverhalt:
Der Kollege war von Anfang November bis Mitte Februar krank geschrieben.Am 17.3.2020 wurde er ohne technischer Ausstattung ins Homeoffice wegen der Corona-Krise geschickt und konnte seine Aufgaben nur bedingt nachkommen.
Sein Dienstvorgesetzter könnte jetzt nicht mehr beurteilen ob er die tatsächlichen Zeit und die Aufgaben für die höherwertigen Tätigkeiten erfüllt.Aus diesen Grund wurde dem Kollegen die Zulage ab dem 1.1.2020 gestrichen.

Meiner Ansicht nach kann ja der Kollege nichts dafür das er ins Homeoffice geschickt wurde ohne technischen Möglichkeiten und somit nicht mehr vollumfänglich seinen Aufgaben nachkommen konnte.
Auch finde ich es nicht richtig das man wegen Krankheit die Zulage gestrichen bekommt.
Liege ich da verkehrt?
Gruß Karin

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

WoBi, Tuesday, 19.05.2020, 14:54 (vor 2346 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin73,

vom "Bauchgefühl" ist es eine xxxxx. Aber einfach mal in den Tarifvertrag schauen.
"§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.
(2) …"

Über das "hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt" lässt sich hier streiten. Nach der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit war der Kollege krank und hat die Tätigkeit nicht ausüben können. Nachdem er wieder Arbeitsfähig war, wurde der Kollege wahrscheinlich aus "Führsorgegründen" vom Arbeitsplatz "verbannt" und ins home office geschickt. Dort hat er gearbeitet (was die technische Ausstattung ermöglichte) und seine Arbeitskraft angeboten. Nach einen halben Monat würde die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit beendet.
Die Ergebnisse der höherwertigen Tätigkeit war der Führungskraft zu "gering".
Hat dies an der technischen Ausstattung gelegen?
Hat der Arbeitnehmer diese Ausstattung bemängelt und um Abhilfe nachgesucht?
War der Personalrat jeweils eingebunden?

Wie wäre es mit einer Rechtsberatung z.B. durch die Gewerkschaft für diesen Kollegen? Es geht hier um Tarifrecht.

--
Gruß
Wolfgang

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

Karin73, Im Norden, Tuesday, 19.05.2020, 20:15 (vor 2346 Tagen) @ WoBi

Hat dies an der technischen Ausstattung gelegen?
Hat der Arbeitnehmer diese Ausstattung bemängelt und um Abhilfe nachgesucht?
War der Personalrat jeweils eingebunden?

Wie wäre es mit einer Rechtsberatung z.B. durch die Gewerkschaft für diesen Kollegen? Es geht hier um Tarifrecht.

Ja es hat auf jeden Fall an der technischen Ausstattung gelegen.Wie soll jemand ohne Zugriff auf die Homepage und die entsprechenden Laufwerke die Internetseite der Dienststelle befüllen .
Ja er hat dieses bemängelt.Aufgrund der Haushaltssperre wurden keine zusätzlichen technischen Geräte angeschafft.
Der Personalrat war nur soweit mit eingebunden, dass das die freigestellte Personalratsvorsitzende in Telearbeit die Aufgaben des Internet übernommen hat.

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

WoBi, Wednesday, 20.05.2020, 08:51 (vor 2346 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin73,

ohne die erforderlichen Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten könnte die geschuldete Arbeit nicht ausgeführt werden. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Das die Aufgabenerledigung aus dem home office möglich ist, hat die freigestellte Vorsitzende belegt. Dort war die technische Ausstattung vorhanden. Ebenso die erforderlichen Zugriffsrechte. Also hat es nicht am Willen oder Können des Arbeitnehmers gelegen, sondern an der nicht bereitgestellten Ausstattung, welche haushaltsrechtlich nicht bereitgestellt worden sind.
Es wurde die Aufgaben übertragen, aber nicht die Voraussetzungen für die Erledigung der Aufgaben bereitgestellt.

Für mich stellt sich die "böse" Frage, in welcher Zeit die (voll?) freigestellte Vorsitzende die Arbeitsaufgaben erledigt hat. Eine Freistellung dient zur Erledigung der Aufgaben und zur Organisation der Mitarbeitervertretung. Hier dürfte in der Sondersituation genügend zum Erledigen angefallen sein. Wurde hier Zeit der Mitarbeitervertretung zweckfremd genutzt?

--
Gruß
Wolfgang

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

Monica99, Tuesday, 19.05.2020, 16:11 (vor 2346 Tagen) @ Karin73

Wenn der AG AN ins Homeoffice schickt, muss er dort auch das Arbeiten ermöglichen. Also die notwendige Arbeitsplatzausstattung stellen. Unterlässt er dieses darf dieses nicht zu Lohneinbußen führen

PS: Ist er der einzige AN dem es so ergeht? Wenn ja könnte man an Benachteiligung wegen der Behinderung denken.

--
mfg Monica

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

Karin73, Im Norden, Tuesday, 19.05.2020, 20:01 (vor 2346 Tagen) @ Monica99

Soweit ich weiß ist er der einzige.Eine kommissarische Kita Leitung mit höherwertigen Tätigkeiten ist nix gestrichen worden,obwohl sie auch 5 Wochen im Homeoffice war ohne technische Möglichkeiten.

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 19.05.2020, 19:16 (vor 2346 Tagen) @ Karin73

Hallo,

auf alle Fälle ist diese Streichung einer Zulage ein Tatbestand des § 179 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Was hat denn die SBV bisher unternommen ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice

Karin73, Im Norden, Tuesday, 19.05.2020, 19:59 (vor 2346 Tagen) @ albarracin

Ich habe den Vorgang heute erst zur Kenntnis bekommen und lese seit dem TVöD.
Der Kollege hatte den Antrag auf höherwertigen Tätigkeiten im Juni 2019 beantragt.
Jetzt ist er bearbeitet wurden und ich habe das Ergebnis zur Kenntnis bekommen.
Gruß Karin

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