Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Höhergruppierungen (Allgemeines)
Hallo,
§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ist eindeutig: "Alle Angelegenheiten" bedeutet auch alle Angelegenheiten. Da hat auch kein Ministerium per Erlass daran herumzudeuteln. Und ein Blick in die Kommentierung zeigt, daß der Anspruch auch völlig unumstritten ist.
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&Tschüß
Wolfgang