Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Höhergruppierungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 22.06.2020, 14:41 (vor 1403 Tagen) @ Steffen0306

Hallo,

§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ist eindeutig: "Alle Angelegenheiten" bedeutet auch alle Angelegenheiten. Da hat auch kein Ministerium per Erlass daran herumzudeuteln. Und ein Blick in die Kommentierung zeigt, daß der Anspruch auch völlig unumstritten ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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