Teilnahme der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 14.07.2006, 10:10 (vor 6506 Tagen) @ Claus Seeber

Hallo Claus,

erst mal eine kleine Richtigstellung.
Du bist nicht Vorsitzender sondern du bist gewählt als Vertrauensperson der schwer behinderten Menschen. Vorsitzender kann man nur von einem Verein oder ähnlichem sein.

Zu deiner Frage:
Wenn ich richtig lese, dann gibt es bei euch 6 Wahlberechtigte.
Dann käme das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung.
In der Wahlordnung (ab §18) ist alles weitere geregelt.

Konkret:
Wenn nur 4 wahlberechtigte zur Wahlversammlung kommen, dann wählen diese (mit einfacher Stimmenmehrheit) die VP bzw. die Vertreter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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