Nichtbeteiligung Privatisierung Teilaufgabe (Allgemeines)

WoBi, Friday, 10.07.2020, 11:19 (vor 1389 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

im privaten Bereich kann dies eine "Betriebsänderung" darstellen und hier wäre ggf. der BR in der Mitbestimmung.
Beim PR kommt hier nur die Mitwirkung z.B. im BayPVG Art. 76 Abs. 2 zur Anwendung.

Da schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen sind, ist die SBV entsprechend § 178 Abs. 2 SGB IX zu unterrichten und anzuhören. Dies unabhängig vom PR und ob dieser nun Mitbestimmung oder Mitwirkung hat.

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Gruß
Wolfgang


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