Nur 50% bei chronischem Cluster-Kopfschmerz+schwerer psychischen Erkrankung (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 20.07.2020, 09:07 (vor 1348 Tagen) @ Havaneser1991

Moin Moin,

das hängt davon ab, was die behandelnden Ärzte bestätigt haben. Daher immer Widerspruch einlegen und die Unterlagen anfordern. Dann, gerade bei unbekannteren Erkrankungen wie Cluster Kopfschmerz prüfen, ob Parallelen zu echter Migräne oder ähnlichem möglich sind und für die Kollegin den GdB der dafür vorgesehen ist heranziehen. Bei schwerer psychishcer Erkrankung ebenfalls auf die Dissotiation,ggf. Suizidversuche o.ä. hinweisen; bei Vorliegen von selbstverletzendem Verhalten mit Narbenbildung diese bei Hauterkrankungen erhöhend anführen, erst recht, wenn diese sich nicht mehr in die Öffentlichkeit trauen sollte .... usw.

Immer auf Arztbriefe hinweisen. Sollten dort die Erkrankungen nicht mit dem Schweregrad und den "Begleitsymptomen" angegeben sein, dann die Ärzte um weitergehende Stellungnahmen bitten, auch wenn man diese ggf. erst mal selbst bezahlen muss und diese mit der Begründung des Widerspruchs einreichen.

Genauere Hinweise für die Kollegin kann ich Dir nicht geben.

Liebe Grüße

Hendrik


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