Moin Moin Peachy,
ich sehe diese Ämterdoppelung kritisch. Zumindestens muss diese Kollegin auf die problematische Überschneidung hingewiesen werden. Geht diese z.B. in beiden Funktionen in Vorstellungsgespräche und es bewirbt sich unter andrem eine Frau und ein schwerbehinderter Mann, für wenn soll diese sich dann stark machen. Daher kann sie nur aus einer Rolle heraus an allen Terminen teilnehmen, bei denen diese Kollisionsgefahr besteht.
Zudem kommt sie als Stellvertreterin in der SBV an Informationen, z.B. über Erkrankungen der Beschäftigten, die sie als Arbeitgeberbeauftragte nicht haben und nicht nutzen darf. Wie will sie sich verhalten, wenn sich beispielsweise ein/e schwerbehinderte/r Beschäftigte/r auf eine Stelle bewirbt , aufgrund von Gesundheitsstörungen dort Einschränkungen hätte, aber im Bewerbungsverfahren weder seine Behinderung noch seine Probleme angibt und sie dort als Gleichstellungsbeauftragte teilnimmt und aus dieser Funktion heraus nichts von diesen Kenntnissen wissen und dieses Wissen auch nicht nutzen darf?
Daher sehe ich diese Kombination als kritisch an.
Liebe Grüße
Hendrik