Scherbehindertenversammlung in Coronazeiten (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 24.07.2020, 14:11 (vor 2280 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

noch bestehen keine Pläne, aber ggf. wird ein Rechenschaftsbericht per Post versendet, wenn das Infektionsrisiko zu groß ist. Man darf nicht vergessen: Viele Schwerbehinderte gehören auch zur Risikogruppe.

Dann lieber keine Versammlung durchführen und über Alternativen nachdenken.

Wer sich daran stößt, dass für mich das Gesetz nachrangig ist, der sollte sich Gedanken machen, ob ihm das Gesetz oder die eigene Gesundheit bzw. die seiner Kolleg*innen wichtiger sind.

Liebe Grüße

Hendrik

Hey
ich sehe es als Recht, aber nicht als Pflicht an.
§ 178 SGB IX
(6) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen

Es dürfte jeder dafür Verständnis dafür haben, wenn z.Zt. keine Versammlung durchgeführt wird.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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