Ruhestand GdB 50 (Allgemeines)
Hallo,
für die Berücksichtigung der Schwerbehinderung in der Rentenauskunft ist es aber wichtig, die DRV über die Schwerbehinderung zu informieren - idealerweise durch doppelseitige Kopie des Ausweises.
Ich bin immer wieder überrascht, wieviele Schwerbehinderte der DRV eine "Glaskugel" zutrauen, wenn es um die eigenen Angelegenheiten geht.
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&Tschüß
Wolfgang