Ruhestand GdB 50 (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 29.07.2020, 09:07 (vor 2275 Tagen) @ garda

Hallo,

für die Berücksichtigung der Schwerbehinderung in der Rentenauskunft ist es aber wichtig, die DRV über die Schwerbehinderung zu informieren - idealerweise durch doppelseitige Kopie des Ausweises.
Ich bin immer wieder überrascht, wieviele Schwerbehinderte der DRV eine "Glaskugel" zutrauen, wenn es um die eigenen Angelegenheiten geht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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