Umgang mit Erzieher*innen -Beschäftigung wegen Corona nicht möglich (Allgemeines)
Grundsätzlich: Von Seiten der Gesetzlichen Unfallversicherung gibt es Handlungshilfen, auch für Kita-Personal. Dort wird auch explizit auf die Möglichkeit des Homeoffice hingewiesen:
Der Herausgeber/Autor des Standardwerkes LPK-SGB IX und vorsitzende Richter a. D. am Bundesarbeitsgericht, Prof. Franz Joseph Düwell, führt dazu im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Angebot der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation aus:
„Bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten ist das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu beachten. Nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist es zwingende Pflicht des Arbeitgebers, die SBV schon dann einzuschalten, wenn er Schwierigkeiten bei der Beschäftigung erkennt, die in der Person eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten begründet sind. Dies ist immer der Fall, wenn ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter dem Arbeitgeber meldet, dass bei ihm wegen einer Vorerkrankung oder einer Behinderung ein erhöhtes Risiko besteht, schwer an COVID-19 zu erkranken. Dann hat der Arbeitgeber gemeinsam mit der SBV und Betriebs- oder Personalrat nach Lösungen zu suchen. Werden keine betrieblichen Möglichkeiten zur Verringerung des Risikos bei der Beschäftigung gefunden, so kommt eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB in Betracht. In vielen Behörden sind deshalb schon Hochrisiko-Personen von der Arbeit bezahlt freigestellt worden.“
Der Weg über den Amtsarzt wird wohl für den Arbeitgeber nicht zum (gewünschten?) Erfolg führen. Allein die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen und die daraus ggfs. resultierenden besonderen vorübergehenden Schutzmaßnahmen dürften als Nachweis nicht ausreichen, dass der Beschäftigte nicht (dauerhaft) zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist.
Unter uns: Ich finde es schäbig, wenn sich Arbeitgeber solcher Werkzeuge bedienen, um damit die Betreffenden, die bereits aufgrund Ihres Gesundheitszustandes in aller Regel belastet sind, dadurch (gewollt oder ungewollt) noch weiter unter Druck zu setzen. Hier sollten gerade öffentliche Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen.