Unterrichtungs- und Anhörungsrechte (Allgemeines)

makabena, Friday, 14.08.2020, 09:12 (vor 2259 Tagen)

Hallo zusammen,

Frage : ein Personalrat (öD) muss bei einer Planung von Neu, Um- und Erweiterungsbauten bzw Anmietung von Diensträumen "rechtzeitig" angehört werden.
Gem § 178 (3) SGB IX muss der Arbeitgeber die SBV in allen Angelegenheiten, die einzelne oder sb Menschen als Gruppe betreffen nach Abs. 2 " unverzüglich und umfassend" unterrichten und vor Entscheidung anhören.

Wie ist die Sachlage dann bei den o.g. Baumassnahmen ? Hier kann es unter Umständen ja auch hinsichtlich Barrierefreiheit usw. um sb Menschen gehen....:-|

Unterrichtungs- und Anhörungsrechte

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.08.2020, 10:21 (vor 2259 Tagen) @ makabena

Hallo,

hier geht es nicht nur "u.U." um Belange schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen, sondern ganz konkret in zweierlei Hinsicht.

1.
Sind aktuell von den Planungen schwerbehinderte Beschäftigte betroffen? Haben diese evtl. spezielle Ansprüche in Bezug auf ihre Arbeitsstätte?

2.
Ist für die Zukunft die Barrierefreiheit in multipler Weise sichergestellt bzw. ist eine evtl. Nachrüstung optional berücksichtigt? Gilt für den AG das BGG und hält er auch diese Vorgaben ein ?

Das muß eine SBV prüfen können und deswegen ist auch die "besondere Betroffenheit" gegeben.

--
&Tschüß

Wolfgang

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