Arbeitszeitbetrug (Kündigung)

Tane, Friday, 11.09.2020, 08:14 (vor 1556 Tagen)

Guten Morgen,
ich habe da noch einen Gedanken, eine Frage zu meinem Anliegen von gestern...
Aufgedeckt wurde dieser Arbeitszeitbetrug (sofern es einer ist...) letzte Woche Donnerstag, am Freitag wurde die Kollegin offiziell vom Gelände verwiesen (Sie darf keine Kontakte aufnehmen, keinen anderen Einrichtungsteil betreten...) und unter Bezug des Gehaltes vom Dienst suspendiert.
Am Montag Nachmittag haben SBV und BR eine vorab Info per Mail erhalten, dass ein arbeitrechtlicher Verstoß vorliegt. Auf Nachfrage habe ich als SBV keine Antwort erhalten, was vorgefallen ist. Habe da auch erst erfahren, dass die Woche vorher etwas aufgefallen sei.
Am Mittwoch kam dann das Schreiben zur Anhörung.
Ich als SBV hätte doch schon am Donnerstag eine Info erhalten müssen, denn es heißt ja in §178 Abs2 SGB IX: der AG hat die SBV .....unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Kann ich in meiner Stellungnahme dieses anmerken und auch den § 167 Abs 1 SGB IX (Prävention) anführen, da bei verhaltensbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsleben, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die SBV eingeschaltet wird. Oder ist dem mit dem Anhörungsschreiben Genüge getan?

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten, ein schönes Wochenende
Gruß Tane


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