Kann die SBV ihre AZ selber bestimmen (Allgemeines)

WoBi, Friday, 18.09.2020, 10:34 (vor 1328 Tagen) @ Monika1964

Hallo Monika1964,

der Arbeitgeber hat ein Dispositionsrecht über die geschuldete Arbeitsleistung unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen z.B. Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, .. .
Was die Arbeit als betriebliche Interessensvertretung angeht, gelten für die SBV die Regelung nach § 179 Abs. 1 SGB IX:
"Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt."

Damit sind Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Amtsführung gegeben. Was durch § 179 Abs. 2 SGB IX mit "Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung." untermauert wird.

Bei der Ausübung dieser Rechte ist die "enge Zusammenarbeit" als Arbeitsmethode nach § 182 SGB IX zu berücksichtigen. Den Versuchen des Arbeitgebers die Arbeit der SBV zu regeln bzw. einzugrenzen, kann mit diesen Hinweisen, Kommentaren und ggf. Rechtsunterstützung entgegengetreten werden.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion