Kann die SBV ihre AZ selber bestimmen (Allgemeines)
Hallo Monika1964,
der Arbeitgeber hat ein Dispositionsrecht über die geschuldete Arbeitsleistung unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen z.B. Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, .. .
Was die Arbeit als betriebliche Interessensvertretung angeht, gelten für die SBV die Regelung nach § 179 Abs. 1 SGB IX:
"Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt."
Damit sind Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Amtsführung gegeben. Was durch § 179 Abs. 2 SGB IX mit "Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung." untermauert wird.
Bei der Ausübung dieser Rechte ist die "enge Zusammenarbeit" als Arbeitsmethode nach § 182 SGB IX zu berücksichtigen. Den Versuchen des Arbeitgebers die Arbeit der SBV zu regeln bzw. einzugrenzen, kann mit diesen Hinweisen, Kommentaren und ggf. Rechtsunterstützung entgegengetreten werden.
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Gruß
Wolfgang