Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten (Allgemeines)

pulloverschaf, Hamburg, Friday, 02.10.2020, 06:39 (vor 2210 Tagen)

Moin,
ein Neuer MA hat sich im Vorstellungsgespräch durchgesetzt, dieser wiederum hat auch erzählt das er aufgrund seiner Behinderung Probleme hat morgens bis 9 Uhr anzufangen. Unsere Kernarbeitszeit ist 09 - 15 Uhr. Gibt es eine Gesetzliche Regelung das dieser Kollege auch außerhalb der Kernzeit seinen Dienst beginnen darf?

Soweit ich weiß, gibt es diese nicht und liegt im ermessen der Firma oder?

Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 05.10.2020, 09:46 (vor 2207 Tagen) @ pulloverschaf

Moin Moin,

es gibt einen Anspruch: Im § 164,4 SGB IX im Punkt 4 steht auch Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitszeit .... soweit es dem Arbeitgeber zumutbar ist. Wenn der Arbeitgeber zwingende Gründe anführen kann, dass der neue Kollege bis 9 Uhr anwesend sein muss, hat er keinen Anspruch. Ist eine Verlagerung der Arbeitszeit möglich, dann muss dieses auch geschehen.

Liebe Grüße

Hendrik

Neuer Arbeitskollege kann nicht in der Kernarbeitszeit arbeiten

WoBi, Tuesday, 06.10.2020, 11:35 (vor 2206 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo pulloverschaf,

wenn es eine „Kernzeit“ gibt, gibt es auch eine betriebliche Regelung (Betriebs-/Dienstvereinbarung) zur Arbeitszeit. Eine derartige Regelung ist rechtlich höherwertiger als ein Arbeitsvertrag.
Was ist in dieser Vereinbarung geregelt bzw. welche Ausnahmeregelungen/Abweichungen gibt es?

Diese Regelungen sollten bekannt sein, da diese unmittelbar und zwingend zur Anwendung kommen und bei Verstößen z.B. 9:00 Uhr Kernzeitbeginn zu Abmahnungen führen können.
Ebenso als Grund während der Probezeit herangezogen werden können.

Auf den Rechtsanspruch nach § 164 Abs.4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX wurde bereits hingewiesen.

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Gruß
Wolfgang

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