Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung (Allgemeines)

Watzl, Friday, 02.10.2020, 10:06 (vor 2210 Tagen)

Hallo zusammen,

der Dienstherr will während einer laufenden Wiedereingliederung die Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt überprüfen lassen.
Für mich stellt das einen Widerspruch dar.
Da ist jemand auf dem Weg zurück in den Job, zurück zur vollen Belastung und dann kommt mittendrin die Aufforderungen, zum Amtsarzt zu gehen und sich einem Verfahren zur Prüfung der Dienstfähigkeit zu unterziehen.

Vorstellen kann ich mir das nur, wenn die Wiedereingliederung scheitert und es wirklich Anzeichen gibt, dass die Ausübung des Dienstes nicht mehr möglich ist.

Habe auch nach intensiver Recherche nichts dazu gefunden. Vielleicht hat jemand hier einen Rat.

Vielen Dank schon einmal für die Zeit, die sie aufwenden, um sich meiner Frage zu widmen.

Mit einem freundlichen Gruß

Herbert Watzl
(SBV)

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.10.2020, 13:13 (vor 2210 Tagen) @ Watzl

Hallo,

wieso soll eine betriebsärztliche Untersuchung im "Widerspruch" zu einer laufenden WE stehen? es entspricht grundsätzlich vielmehr der Fürsorgepflicht des AG, wenn er evtl. Zweifel an der dauerhaften Leistungsfähigkeit fachmedizinisch überprüfen lässt.

Ist denn der Beschäftigte AN oder Beamter?

--
&Tschüß

Wolfgang

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

Watzl, Friday, 02.10.2020, 15:15 (vor 2210 Tagen) @ albarracin

Der Kollege ist verbeamtet

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

Watzl, Friday, 02.10.2020, 15:23 (vor 2210 Tagen) @ albarracin

Noch ein Gedanke dazu:
der Kollege ist nicht im Krankenstand. Es gibt auch keine Anzeichen, dass er den Dienst gar nicht mehr oder nur eingeschränkt leisten kann.
Das Ansinnen des Diesntherrn ist: wenn z.B. eine Teildienstfähigkeit festgestellt wird, dann kann er für den Kollegen Ersatz einstellten.
Es ist also nicht die Führsorge, die ihn leitet, sondern seine Arbeitsorganisation (hier Schule).

Der Kollege versteht auch gar nicht, weshalb der Gang zumAmtsarzt gerade jetzt erfolgen soll, wo er mit der Wiedereingliederung doch wieder zurück in den Job ist. Er will zurück in den Job. Nur braucht es halt nach der Krankheit einen weichen Übergang.
Der Dienstherr hat außer den Krankheitstagen keinen Hinweis darauf, dass die Dienstfähigkeit angezweifelt werden könnte. Die Krankheit ist überwunden. Es geht nur um den Weg zurück in den Job.

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.10.2020, 16:53 (vor 2210 Tagen) @ Watzl

Hallo,

der Beamte könnte sich auch in seiner Selbstwahrnehmung täuschen. Da wäre er nicht der Erste. Und Du als SBV solltest Dich auch nicht zu sehr auf diese Selbstwahrnehmung verlassen.

Es ist das gute Recht eines AG, sich selbst ein möglichst objektives Bild von der Leistungsfähigkeit seiner AN zu machen. Dafür sind nun mal Betriebsärzte da. Ich glaube nicht, daß das im Beamtenrecht wesentlich anders ist.
Es würde dem Beamten wie auch jedem AN durchaus nutzen, wenn durch eine derartige Untersuchung die Leistungsfähigkeit zweifelsfrei bestätigt wird.

--
&Tschüß

Wolfgang

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

Watzl, Friday, 02.10.2020, 17:08 (vor 2210 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für die Einschätzungen und die Ratschläge für mich als SBV

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

Hotte, Stuttgart, Sunday, 04.10.2020, 16:14 (vor 2208 Tagen) @ Watzl

Hey

Noch ein Gedanke dazu:
der Kollege ist nicht im Krankenstand.

wie kann er dann in einer Wiedereingliederung sein?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

Watzl, Sunday, 04.10.2020, 18:49 (vor 2208 Tagen) @ Hotte

Angestellte sind während der Widereingliederung im Krankenstand.
Bei Beamten ist das nicht der Fall. Sie sind während dieser Zeit im Dienst.

Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung

Hotte, Stuttgart, Sunday, 04.10.2020, 19:12 (vor 2208 Tagen) @ Watzl

Angestellte sind während der Widereingliederung im Krankenstand.
Bei Beamten ist das nicht der Fall. Sie sind während dieser Zeit im Dienst.

Danke. Wieder etwas dazu gelernt

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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