Hallo,
ob die formalen Voraussetzungen für eine Gleichstellung (GdB 30 oder 40) erfüllt sind, geht den AG nichts an. Das prüft alleine die AA.
Auch bei der Stellungnahme zur Gleichstellung ist natürlich jeglicher Datenaustausch zwischen SBV, BR und/oder AG ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des/der Antragstellerin rechtswidrig bzw. strafbar.
Du solltest Dich unbedingt mit den Voraussetzungen für eine Gleichstellung vertraut machen. Die meisten Kommentare schreiben darüber ausführlich, dazu gibt es noch den "Gleichstellungserlass" der AA:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ix-2_ba014661.pdf
Jammern alleine reicht nicht, es muß schon eine zumindest abstrakte Gefährdung vorliegen und es muß die Möglichkeit bestehen, daß sich durch die Gleichstellung konkret etwas verbessern kann an der Gefährdung. Diese mögliche Verbesserung mußt Du auch als SBV beschreiben. Dabei mußt Du insbesondere beachten, daß auch Verbesserungen am derzeitigen Arbeitsplatz iSd § 164 Abs. 4 oder 5 SGB IX im gesetzlichen Sinne als "Erlangung" eines leidensgerechten Arbeitsplatzes zählt.
In den seltenen Fällen, bei denen uns eine Stellungnahme auf den Tisch flattert und wir nichts von der Antragstellung wußten, laden wir den/die Beschäftigte/n erst mal ein und besprechen seine/ihre Gründe. Spätestens bei diesem Gespräch bitten wir auch um eine Bescheidkopie, um für unsere Stellungnahme zu wissen, was denn im Sinne der Gleichstellung "behinderungsbedingt" ist. Alle Behinderungen, die nicht im Bescheid aufgeführt sind, sind auch nicht gleichstellungsrelevant.
Ich habe übrigens keine schlechten Erfahrungen damit gemacht, mit Zustimmung des Betroffenen meine Stellungnahme an den BR weiterzugeben, der sich dann darauf bezieht. Dann ist sichergestellt, daß auch inhaltlicher "Gleichklang" zwischen den AN-Vertretungen besteht.
Der AG bekommt natürlich nichts und wenn der AG gar nicht antwortet, ist es idR kein Nachteil für den AN. Denn dann muß sich die AA allein auf die Ausführungen von SBV und BR/PR stützen, ohne daß der AG die Chance zur Verharmlosung hat.