Zuständigkeit SBV Jobcenter/Träger Kommune (Allgemeines)
Nach alledem muss es bei dem in §§ 44 i i.V.m. 44 h Abs. 5 SGB II niedergelegten Grundsatz bleiben, dass die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte dort zu erfolgen hat, wo die jeweiligen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten getroffen werden, so dass die Beschwerde der Beteiligten zu 2. zurückzuweisen war
Hallo
Welche SBV ist zuständig beim Jobcenter?
Ich interpretiere § 44 H Abs.5 SGB II /44 i SGB II unter Bezug auf das o.a.Urteil dahingehend , dass die SBV des Trägers (Kommune) bei Ausschreibungen/Auswahlverfahren/Einstellungen zu beteiligen ist, weil die Anstellung bei der Kommune erfolgen soll. An alle weiteren Maßnahmen innerhalb des Jobcenter ist dann die SBV des Jobcenter zuständig.
Hat jemand konkrete Kenntnisse? bzw. Kenntnisse aus der Praxis?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruss
Bernd