Zuständigkeit SBV Jobcenter/Träger Kommune (Allgemeines)

Bernd SBV, Thursday, 08.10.2020, 18:43 (vor 2204 Tagen)

Nach alledem muss es bei dem in §§ 44 i i.V.m. 44 h Abs. 5 SGB II niedergelegten Grundsatz bleiben, dass die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte dort zu erfolgen hat, wo die jeweiligen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten getroffen werden, so dass die Beschwerde der Beteiligten zu 2. zurückzuweisen war

Hallo
Welche SBV ist zuständig beim Jobcenter?
Ich interpretiere § 44 H Abs.5 SGB II /44 i SGB II unter Bezug auf das o.a.Urteil dahingehend , dass die SBV des Trägers (Kommune) bei Ausschreibungen/Auswahlverfahren/Einstellungen zu beteiligen ist, weil die Anstellung bei der Kommune erfolgen soll. An alle weiteren Maßnahmen innerhalb des Jobcenter ist dann die SBV des Jobcenter zuständig.
Hat jemand konkrete Kenntnisse? bzw. Kenntnisse aus der Praxis?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruss
Bernd

Zuständigkeit SBV Jobcenter/Träger Kommune

garda, Berlin, Monday, 12.10.2020, 08:14 (vor 2200 Tagen) @ Bernd SBV

Hallo
Welche SBV ist zuständig beim Jobcenter?
Ich interpretiere § 44 H Abs.5 SGB II /44 i SGB II unter Bezug auf das o.a.Urteil dahingehend , dass die SBV des Trägers (Kommune) bei Ausschreibungen/Auswahlverfahren/Einstellungen zu beteiligen ist, weil die Anstellung bei der Kommune erfolgen soll. An alle weiteren Maßnahmen innerhalb des Jobcenter ist dann die SBV des Jobcenter zuständig.
Hat jemand konkrete Kenntnisse? bzw. Kenntnisse aus der Praxis?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruss
Bernd

Hallo Bernd,

es ist deutlich komplizierter und kommt u. a. darauf an, wer die Auswahlgespräche durchführt.

Grundsätzlich gilt:

Stellenausschreibungen im Jobcenter, auch Verzicht darauf --> Gremien des Jobcenters, also PR, Gleib, SBV
Auswahlverfahren --> beide Gremien, also Träger und JC, wie sinnvoll das ist kann man gerne drüber nachdenken
Einstellung --> Gremien des Trägers
Zuweisung --> Gremien des Jobcenters

Bei Auswahlverfahren ist zu unterscheiden wer die Gespräche durchführt. Die Fachlichkeit dürfte i.d.R. vom Jobcenter vertreten werden, der Personalbereich durch den Träger. In diesem Fall sind beide Gremien dabei, führt nur der Träger die Gespräche auch nur die Gremien des Trägers, führt nur das Jobcenter die Gespräche, sind nur die Gremien des JC dabei. Ich (SBV im JC) bin bei BA-Gesprächen immer dabei, bei kommunalen Gesprächen erfolgt eine Absprache damit nicht noch mehr Leute da rumsitzen, schon gar in Coronazeiten.

Es gibt übrigens nicht nur ein Urteil zu diesem Thema, sondern diverse bis rauf zum BAG.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion