Beteilgung der SBV an Ausschüssen des PR (Allgemeines)

Alter Hase, Monday, 12.10.2020, 11:12 (vor 2200 Tagen)

Die Beteiligung der SBV an den Ausschüssen des PR scheint mir durch die hinterlegten Urteile nicht eindeutig. Daher diese Nachfrage.

Meine Gesprächspartner beim PR verweisen auf die Ausschüsse, an denen der Arbeitgeber beteiligt ist.

M. W. ist gemäß Gesetzeswortlaut jedoch die Teilnahme an den Ausschüssen des örtlichen Personalrats gemeint, demnach unabhängig davon, ob die Arbeitgeberseite beteiligt ist. Die ausdrückliche, zusätzliche Erwähnung des Arbeitssicherheitsausschusses (zu dem die AG-Seite einlädt) kann hier evtl. irritieren.

Ich freue mich auf Eure Einschätzung.

Beteilgung der SBV an Ausschüssen des PR

WoBi, Tuesday, 13.10.2020, 11:07 (vor 2199 Tagen) @ Alter Hase

Hallo Alter Hase,

was ist an § 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX unklar?
"Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen,.."

Diese Teilnahmerecht an allen Sitzungen gilt auch für die Sitzungen des Vorstandes.
Mehr dazu unter: https://www.komsem.de/rechtliches/urteile/urteil-199/#:~:text=Der%20Personalrat%20hat%20die%20Vertrauensperson%20der%20Schwerbehinderten%20%C3%BCber,Delegation%20%C3%BCbertragen%20sind%20...

Das Teilnahmerecht an Besprechungen, z.B. Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber ist in § 178 Abs. 5 SGB IX geregelt.

Nachlesen in einen Kommentar oder die Nutzung der Suchfunktion helfen weiter.

Hinweis:
Im Bereich des BayPVG wird die beratende (soll) Teilnahme (Art. 40 Abs. 1 BayPVG) an allen Sitzungen unter bestimmten Umständen um ein Stimmrecht nach Art. 40 Abs. 2 BayPVG erweitert!
Das Nachlesen im jeweiligen Personalvertretungsrecht kann weiterhelfen, denn dieses sollte der PR als seine Rechtsgrundlage kennen. Deshalb besteht für die SBV auch ein Weiterbildungsanspruch zu dieser Rechtsgrundlage.;-)

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Gruß
Wolfgang

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